Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanung der Gemeinde Weyarn zur Ausweisung von sog. Konzentrationsflächen "Windkraft".


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr erläuterte zunächst einige Begriffe:
Vorrangfläche: 
Vorrangflächen Windkraft wurden/werden ausschließlich vom übergeordneten Regionalen Planungsverband Oberland (RPO) festgelegt. 
Derzeit sind das ca. 0,2 Prozent der Fläche des Planungsverbandes, dies müsse vom Planungsverband per gesetzlicher Vorgabe bis 2027 auf mindestens 1,1 Prozent gesteigert werden.
Schaffe der RPO das nicht, so wird der Bau von Windkraftanlagen gesetzlich generell freigegeben. Der Planungsverband könne das Flächenziel bei seiner Planung in den einzelnen Gemeinden über- bzw. unterschreiten, da nur ein Gesamtziel vorgegeben sei.
Ab 1.1.2023 sei auf den bereits bestehenden Vorrangflächen keine gemeindliche Bauleitplanung mehr notwendig, auch wenn 10H unterschritten werde.
In den Nachbargemeinden Valley und Feldkirchen-Westerham seien Vorrangflächen vorhanden.
Weiße Fläche:
Weiße Flächen werden/wurden vom RPO festgelegt. Diese seien nicht privilegiert. Hier sei aber eine gemeindliche Bauleitplanung zulässig und Windräder seien nicht verboten.
Es gebe nur zwei solcher Flächen in allen Landkreisen des RPO. Davon sei eine bei Sonderdilching. Der Gemeinderat hatte 2015 beim Planungsverband Oberland angeregt, dass die weiße Fläche ein Vorranggebiet werde. Dem hat der Planungsverband damals nicht entsprochen. Die Sonderdilchinger hatten gleichzeitig eine Unterschriftsliste mit über 100 Personen beim Planungsverband eingereicht, dass man kein Windrad wolle und auch Tiere der roten Liste an dem in Aussicht genommenen Standort leben würden.
Verbotsflächen
Wurden/werden vom Planungsverband festgelegt. Derzeit sei vom PLO aus alles Windkraft-Verbotsfläche, was keine Vorrangfläche und keine weiße Fläche sei. Dort dürfe kein Windrad genehmigt werden und eine gemeindliche Bauleitplanung sei unzulässig.
Konzentrationsflächen
Diese kann die Gemeinde im Rahmen der Flächennutzungsplanung fristgebunden festlegen, ein Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans müsse spätestens im Januar 2023 getroffen sein (Nur darüber solle in dieser Sitzung entschieden werden). Innerhalb eines Jahres müsse dann ein rechtsgültiger Flächennutzungsplan (FNP) mit Konzentrationsflächen vorliegen. Die 1,1 Prozent der Gemeindefläche müssten mindestens erbracht werden. Werde der FNP rechtzeitig innerhalb eines Jahres rechtskräftig, übernehme der Planungsverband die von der Gemeinde geplante Konzentrationsfläche als Vorranggebiet. Schaffe es die Gemeinde nicht, dann werde der Planungsverband selbst tätig werden und nach seiner Beurteilung Vorrangflächen ausweisen. Die Gemeinden können dann Stellung dazu nehmen.
Umgerechnet auf die Gemeinde Weyarn würde das Flächenziel einer Konzentrationsplanung mind. ca. 0,5 km2 betragen müssen. Damit bestehe die Möglichkeit, unerwünschte Privilegierungen zu steuern und höhere Flächenziele des PLO zu verhindern oder die Flächenlage zu steuern. Laut Bayerischem Gemeindetag müsse die Änderung des FNP bis zum 01.02.2024 mittels eines sog. Konzentrationsflächenplans Windkraft mit Ausschlusswirkung rechtskräftig werden. Bis zum 01.02.2023 müsse der Aufstellungsbeschluss getroffen und mit entsprechenden Planungen begonnen werden. Dies stehe in der Sitzung zur Entscheidung. 
Neueste Erkenntnisse
Zur Risikobeurteilung hatte der Erste Bürgermeister Kontakt mit dem Sprecher der Sonderdilchinger Initiative aus dem Jahr 2015 aufgenommen, um zu klären, ob ein gemeinsamer Weg zur Festlegung einer einvernehmlichen Konzentrationsfläche für ein Windrad bei Sonderdilching denkbar sei. Die Initiative hatte in einem Schreiben an Bürgermeister und Gemeinderat mitgeteilt, dass die Anlieger den Bau eines Windrades bei Sonderdilching weiterhin nahezu vollständig ablehnen und eine Ausweisung aus deren Sicht auf jeden Fall verhindert werden sollte. Das Schreiben lag dem Gemeinderat vor. Weiterhin hatte eine Delegation aus Sonderdilching beim Ersten Bürgermeister vorgesprochen und wurde umfangreich informiert. Die Bedenken der Sonderdilchinger konnten nicht ausgeräumt werden und man ist weiterhin gegen den Bau eines Windkraftwerks bei Sonderdilching. Vor diesem Hintergrund überwiege das Risiko, dass eine Konzentrationsflächenplanung nicht rechtskräftig fertig werde und gemeindliche Ressourcen unnötig vergeudet würden. Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass die Flächen sämtlich in Privatbesitz stehen und es ohne die Grundeigentümer nicht gehe. Die meisten Flächen befänden sich im Eigentum der Anlieger.
Der Bauausschuss hatte mangels Mitwirkungswillen der Anlieger empfohlen, keine gemeindliche Konzentrationsflächenplanung vorzunehmen. Das Thema wurde umfangreich erörtert.
Da die Anlieger das Angebot, gemeinsam etwas zu entwickeln, nicht annahmen, würde eine gemeindliche Konzentrationsflächenplanung nur Geld verbrennen, aber nicht rechtzeitig zum vorgeschriebenen Termin fertig werden. Deshalb sei sie nicht sinnvoll. Der Gemeinderat nahm von der Terminsetzung und den Möglichkeiten zur Festlegung von sog. Konzentrationsflächen Windkraft durch eine Flächennutzungsplanung Kenntnis. Da es auch ein politisches Ziel sei, möglichst viele Optionen für die regenerative Energieerzeugung und Windkraft zu besitzen, sollen die fachlichen Aktivitäten des Planungsverbandes Oberland zur Ausweisung der Vorrangflächen nicht behindert werden. Ebenso sollen die Planungskosten beim Planungsverband Oberland bleiben. Die Gemeinde Weyarn wird selbst keine eigene Flächennutzungsplanung mit Festlegung von Konzentrations- und Ausschlussflächen durchführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 07:32 Uhr