Der derzeitige Bebauungsplanes Nr. 24 „Ignaz-Günther-Straße II“ sieht auf dem Grundstück Fl.NR. 369 der Gemarkung Wattersdorf eine Bebauung mit einem Hotel vor. Das Hotelbauvorhaben soll nun so nicht mehr weiterverfolgt werden. Stattdessen soll in diesem Bereich jetzt ein Projektvorhaben mit ambulant Betreutem Wohnen verwirklicht werden.
Entgegen der bisherigen Planung soll nun nicht ein langgezogener Gebäudekörper auf dem Baugrundstück entstehen, sondern in Anlehnung an das Bauquartier zwei abgesetzte Gebäudekörper. Im Erdgeschoss in Richtung Miesbacher Straße ist eine gewerbliche Nutzung sinnvoll. Eine ausreichende Anzahl an Stellplätzen ist in der Planung zu berücksichtigen.
Nach zahlreichen Projektsitzungen liegt nun eine diskussionswürdige Planfassung vor. Die Projetplanung wurde als Entwurfsfassung im Vorfeld mit einigen Trägern öffentlicher Belange abgestimmt (u.a. Kreisbaumeister sowie Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt).
Unter Einbeziehung eines Fachanwaltes wurde der Gemeinde Weyarn geraten, für das Vorhaben „Betreutes Wohnen an der Miesbacher Straße“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB incl. Vorhaben- und Erschließungsplan (als gesonderten Plan) aufzustellen und vom restlichen Bebauungsplan abzutrennen.
Parallel soll mit dem Investor nach § 12 Abs. 1 BauGB ein Durchführungsvertrag abgeschlossen werden.
Weiterhin ist es aufgrund anderer Aktivitäten erforderlich, auch weitere Planungsgebiete des Bebauungsplans Nr. 24 abzutrennen und einer gesonderten Regelung zuzuführen. Dies wird in den folgenden TOPs behandelt. Im Ergebnis wird der Bebauungsplan Nr. 24 künftig durch 3 Bebauungspläne geregelt.
Das Planungsbüro hatte im Bauausschuss einen vorläufigen Geltungsbereich vorgestellt, der Basis für die Beschlussfassung war.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wurde der Aufstellung eines eigenständigen, vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem vorläufigen Geltungsbereich zugestimmt. Die Planung wird auf der Basis dieses Beschlusses fortgeführt.