Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Klosterensemble" für den Umgriff der denkmalgeschützten Klosteranlagen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 12.01.2023 ö 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Bewahrung der Höfigkeit des früheren Klosters ist seit Beginn der Dorfentwicklung vor fast 30 Jahren ein wichtiges städtebauliches Ziel, das auch im Dorfentwicklungsplan und einer Vorkaufsrechtssatzung seinen Niederschlag fand. Südlich der Ignaz-Günther-Straße wurde deshalb eine entsprechende Bebauungsplanung vorgenommen, die auf diesen Umstand Rücksicht nimmt. Ebenfalls wurde nördlich des Klosterwegs für die Planung eine entsprechende Mühe verwendet, um die frühere Höfigkeit des Klosters erlebbar zu machen. Nur der zentrale Hauptteil der Klosteranlage zwischen Klosterweg und der Ignaz-Günther-Straße, der zwar mit einer Vorkaufssatzung versehen ist, blieb bisher noch unbeplant. Die denkmalgeschützte Bausubstanz soll auch hier möglichst ungestört erhalten und Sichtbeziehungen sollen ermöglicht werden, so der Planungsauftrag des Gemeinderats.
Das Planungsbüro hat nun in Absprache mit einem beratenden Fachanwalt den in einem neu aufzustellenden Bebauungsplan festzusetzenden Geltungsbereich neu definiert. 
Das Planungsbüro hat weiterhin einen Planentwurf ausgearbeitet und hat ihn in der Bauausschusssitzung vorgestellt. Dieser Bebauungsplan ersetzt auch Teile des Bebauungsplanes Nr. 24.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Mit dem Geltungsbereich bestand Einverständnis und ebenso damit, dass die Planung auf dieser Basis des Entwurfes weitergeführt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2023 07:32 Uhr