2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Ignaz-Günther-Straße II" - Änderung des Geltungsbereiches; hier: Genehmigung des Planentwurfes.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2023
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Projekt „Betreutes Wohnen“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 369 der Gemarkung Wattersdorf entfällt diese Grundstücksteilfläche nun aus dem bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 „Ignaz-Günther-Straße II“. Der Geltungsbereich muss daher neu gefasst und angepasst werden.
Ebenso umfasste der Bebauungsplan Nr. 24 bislang einen weiteren Teil südlich der Ignaz-Günther-Straße in Richtung Mangfallweg (siehe Planausschnitt und vorheriger TOP).
Der im Geltungsbereich festgesetzte westliche Teil bei Fl.Nr. 377 soll zukünftig in den neu aufzustellenden Bebauungsplan „Klosterensemble“ als Teil des Ensembles integriert werden.
Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 24 muss daher neu gefasst und angepasst werden. Es bleibt die restliche Fläche mit dem denkmalgeschützten Gasthaus Alter Wirt als Sondergebiet Hotel und den angrenzenden gewerblichen Nutzungen. Um das Ortsbild sowie die vorhandene Nutzung weiterhin festzuschreiben, sollte auch hier eine reduzierte Planung mit einem Sondergebiet Hotel bestehen bleiben. Da große Teile des bisherigen bestehenden Bebauungsplanes abgetrennt werden, bietet es sich an, den verbleibenden Teil mit einem reduzierten Geltungsbereich im Änderungsverfahren zu versehen.
Das Planungsbüro hatte zur Bauausschusssitzung einen entsprechenden überarbeiteten Planvorschlag für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Ignaz-Günther-Straße II“ mit reduziertem Geltungsbereich vorgelegt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 und stimmte dem reduzierten Geltungsbereich zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2023 07:32 Uhr