Der Vorsitzende des gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschusses Dr. Franz Demmelmeier übernahm das Wort.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss am 18.01.2023 lagen die in § 80 Abs. 1 KommHV-Doppik genannten Jahresabschlussunterlagen vor; sie wurden in die Prüfungsfeststellung einbezogen. Die Belege des Jahres 2020 wurden geprüft.
Nach den Überprüfungen stellte der Rechnungsprüfungsausschuss die Ordnungs-mäßigkeit des Abschlusses und des Rechenschaftsberichtes der Gemeinde Weyarn für das Haushaltsjahr 2020 mit folgenden Werten fest:
Bilanz:
Summe der Vermögensrechnung 39.296.685,87€
Ergebnisrechnung:
Ordentliches Jahresergebnis 504.072,10 €
Außerordentliches Jahresergebnis 517.056,36 €
Jahresergebnis 1.021.128,46 €
(Das außerordentliche Jahresergebnis ist vor allem ein buchhalterisches Ergebnis. Im Jahr 2020 wurden Leibrentenverbindlichkeiten ausgebucht, die keine Auswirkungen auf die Liquidität der Gemeinde haben.)
Finanzrechnung:
Anfangsbestand an Finanzmitteln 4.054.300,75 €
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.264.831,23 €
Saldo aus Investitionstätigkeit - 755.588,27 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 311.176,04 €
Saldo aus nicht haushaltswirksamen Vorgängen 32.863,25 €
Endbestand an Finanzmitteln 4.285.230,92 €
Der Gemeinderat beschloss den Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht zum 31.12.2020.
Außerdem entlastete der Gemeinderat den Bürgermeister für das Rechnungsjahr 2020 gemäß dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses.
Gemäß § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik ist der Jahresüberschuss der Rücklage zuzuführen. 2020 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.021.128,46 € erzielt. Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung der Verwaltung an, diesen Überschuss in die Ergebnisrücklage zu buchen.
Der Erste Bürgermeister bedankte sich beim Rechnungsprüfungsausschuss sowie bei der Kämmerei für die Entlastung und die gute Arbeit, die geleistet wurde.