Antrag auf Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 15/10 der Gemarkung Holzolling, Im Talblick 4, 83629 Holzolling.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Eigentümer möchten gerne das bestehende Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umbauen. Die hierzu baulich erforderlichen Eingriffe sind in sehr gering und beschränken sich vorwiegend auf den Eingangsbereich. Die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt völlig unverändert. Auf dem Baugrundstück können ausreichend Stellplätze für Kfz nachgewiesen werden. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 34 „Holzolling, Westerhamer Straße“. In den Festsetzungen des Bebauungsplanes Punkt 2.5. ist festgelegt, dass je Grundstück ein Einfamilienhaus zulässig ist. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Dorfgebiet (MD) dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zur Nutzungsänderung. Die Stellplätze sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachgewiesen. Einer etwaigen erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wurde zugestimmt, sofern dies für die Nutzungsänderung notwendig sein sollte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2023 15:44 Uhr