Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Einliegerwohnung und Dreifachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 137/2 der Gemarkung Wattersdorf, Seiding, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö beratend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung „Seiding Nord-West“ (3. Änderung).
Der Bauantrag war vom Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 26.11.2018 genehmigt worden. Von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung hinsichtlich der maximalen südlichen Wandhöhe der Garagen von 6 Metern war eine Befreiung erteilt worden.
Der Antragsteller hat nun mit Schreiben vom 12.12.2022 beim Landratsamt Miesbach eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragt. Das Landratsamt Miesbach hat mit Schreiben vom 16.01.2023 die Gemeinde Weyarn um Stellungnahme zu dem Antrag sowie um Mitteilung gebeten, ob einer Befreiung von den Festsetzungen der Satzung bezüglich der südlichen Wandhöhe der Garagen weiterhin zugestimmt wird.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Baugenehmigung sowie zu einer Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung hinsichtlich der südlichen Wandhöhe der Garagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2023 15:44 Uhr