Satzung zur Änderung der „Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“; Farbgestaltung sowie Umgang mit Balkonkraftanlagen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2023 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bauausschuss hatte vom Gemeinderat den Auftrag erhalten, bezüglich der Farbgebung der Dachplatten eine Prüfung vorzunehmen und ggf. eine diesbezügliche Änderung der Solaranlagensatzung zu empfehlen. Ganzflächige Anlagen anstelle von Dachschindeln sind in der aktuellen Satzung bereits erlaubt. Die Frage ist, ob in Fällen, in denen rote Dachziegel vorgeschrieben sind, bei Anbringung von Photovoltaikanlagen auch eine dunkle, zur Anlage passende Farbe, zugelassen sein soll. Diese gestalterische Frage sollte dann für alle Bebauungspläne als übergreifende Vorschrift einheitlich geregelt werden. 
Darüber hinaus teilte der Erste Bürgermeister mit, dass diverse Einzelanträge zur Anbringung von Balkon-PV-Anlagen vorliegen. Die Gemeindeverwaltung vertrat bisher die Ansicht, dass Balkone Bestandteile der Wand sind und damit PV-Anlagen grundsätzlich verboten und nur per Einzelbescheid erlaubt werden können. 
Auf Rückfrage seitens der Verwaltung hat die Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Miesbach nun mitgeteilt, dass das Landratsamt diese Auffassung nicht teilt. Das Landratsamt vertritt die rechtliche Auffassung, dass Balkonanlagen bis dato durch die gemeindliche Solarenergieanlagensatzung nicht verboten sind, soweit es nicht einem Bebauungsplan (o.a.) widerspricht. 
Eine Änderung der aktuellen Satzung wurde bisher mehrheitlich abgelehnt, sodass die vorliegenden Anträge grundsätzlich keiner Genehmigung bedürften. 
Die Anträge bekunden das Interesse aus der Bürgerschaft, solche Anlagen anbringen zu können.
Die Frage, warum man nicht generell anthrazitfarbige Dachziegel erlaube, wurde erneut aufgegriffen. Der Bauausschuss hatte allerdings lange darüber diskutiert und zwischen ästhetischen Aspekten und energetischen Ansprüchen abgewogen. Grundsätzlich hatte man sich bei allen Bauvorhaben, die in Bebauungsplan-Gebieten liegen, für rote Dachziegel entschieden. Dies müsse allerdings kein Dogma sein. Anthrazitfarbige/schwarze Dachziegel heizen sich allerdings stärker auf und tragen damit zur allgemeinen Klimaerwärmung bei.
Im Bauausschuss wurde festgestellt, dass die Satzung voll integrierte Indach-Anlagen auf dem kompletten Dach bereits vorsieht. Dazu gehört dann auch der entsprechende dazu passende Abschluss an den Dachrändern des Indaches. Es wird deshalb kein Anlass gesehen, eine Ausnahme bei der vorgesehenen Dachfarbe von Bebauungsplänen bei Teilanbringungen zu ermöglichen (Beschluss 1).
Als Kleinstanlagen gelten Anlagen bis 800 kWh. Philipp Eikerling hat sich mithilfe einschlägiger Quellen (Marktstammverzeichnis) informiert und herausgefunden, dass die gesamte Energieerzeugung mittels PV-Kleinstanlagen bereits in den vergangenen zwei Jahren eine beachtliche Größenordnung erreicht habe. Dies widerspreche dem Argument, kleine Anlagen würden nichts bringen. Die Kompromisslösung, kleine Anlagen zuzulassen und leistungsstärkere Balkon-Anlagen nicht, wurde problematisch gesehen, da es sehr subjektiv sei, was ästhetisch sei und was nicht. Im Bauausschuss stehe man auf dem Standpunkt, dass größere Balkonanlagen aus ästhetischen und energetischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll seien. 
Um die Diskussion zu beenden, stellte Georg Grabichler einen Antrag zur Geschäftsordnung. Er bat um Abstimmung über den Beschlussvorschlag des Bauausschusses. Der Antrag wurde angenommen (Beschluss 2). Anschließend wurde über die Empfehlung des Bauausschusses abgestimmt (Beschluss 3).
Der Bauausschuss hat sich eigeninitiativ mit der Anbringung von Balkon-Photovoltaikanlagen beschäftigt und dem Gemeinderat empfohlen, die Satzung so zu ändern, dass Kleinstanlagen an Balkonen weiterhin nicht erfasst sind, jedoch größere Anlagen vor dem Hintergrund einer adäquaten Gestaltung einer Einzelbeurteilung zuzuführen sind. Dem Gemeinderat wurde empfohlen, hierzu dem Bauausschuss einen Arbeitsauftrag zu erteilen. Der Gemeinderat stimmte der Beschlussempfehlung des Bauausschusses zu und beauftragte diesen, die PV-Anlagensatzung entsprechend zu ändern (Beschluss 3).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

Datenstand vom 15.02.2023 15:44 Uhr