Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des ehemals landwirt. genutzten Gebäudes und Neubau eines Dreifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 764 Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn; hier: Antrag auf Änderung des Beb.plans Nr. 39 "Reinthal Süd".
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 08.12.2022 und 09.02.2023 zur Bauvoranfrage bzw. zum Bauantrag des Antragstellers sowie zu einer notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal Süd“ das Einvernehmen erteilt.
Das Landratsamt Miesbach hat jetzt bei der Prüfung des Bauantrags festgestellt, dass der Bauantrag nicht nur hinsichtlich der Wandhöhe dem Bebauungsplan widerspreche, sondern auch wegen dem festgesetzten Baufenster, der vorgeschriebenen zwei Wohneinheiten und der festgesetzten Dachneigung. Das Landratsamt teilte daraufhin dem Antragsteller mit, dass hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich sei, da derartige Befreiungen bereits die Grundzüge der Planung berühren würden und der Bauantrag daher abgelehnt werden müsste.
Der Antragsteller hat deshalb bei der Gemeinde Weyarn einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der genannten Abweichungen gestellt. Gleichzeitig hat er sich bereiterklärt, die anfallenden Kosten für die Bebauungsplanänderung zu übernehmen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stimmte der Gemeinderat einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal-Süd“ (2. Änderung) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.04.2023 07:57 Uhr