Anhörungsverfahren des Landratsamts Miesbach zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes "Obere Mangfall"; hier: Stellungnahme der Gemeinde Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.03.2023 ö beschließend 11
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 06.03.2023 ö beratend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Landratsamt Miesbach ist verpflichtet, das Überschwemmungsgebiet „Obere Mangfall“ festzusetzen. Das Überschwemmungsgebiet wurde am 20.10.2016 vorläufig gesichert. 
Den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, wurden die Unterlagen und der Verordnungsentwurf übersandt, mit der Bitte, diese im förmlichen Wasserrechtsverfahren auszulegen. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte in der Zeit vom 01.02.2023 bis einschließlich 01.03.2023. 
Die Gemeinde Weyarn wurde vom Landratsamt Miesbach gebeten, zum Festsetzungsverfahren Stellung zu nehmen.
Es sind keine Stellungnahmen von privaten Eigentümern eingegangen. Der Erste Bürgermeister sah ebenfalls keine Bedenken und empfahl, auch keine Stellungnahme abzugeben, da keine Wohngebäude im Gemeindebereich betroffen seien.
Der Gemeinderat beschloss, keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2023 07:57 Uhr