Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Laufstalls auf dem Grundstück Fl.Nr. 857 der Gemarkung Holzolling, Ried, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte den bestehenden Laufstall am landwirtschaftlichen Anwesen erweitern. Der Anbau ist südwestlich geplant. Die Ausmaße betragen 11,83 m x 11,57 m. Im Anbau sollen zukünftig u.a. weitere Liegeboxen sowie ein Futtertisch Platz finden. Die äußere Gestalt passt sich dem bisherigen Gebäudebestand an.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an und erteilte dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen, sofern es sich um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handele.
Gemeinderatsmitglied Martin Fertl hat aufgrund Art 49 Abs. (1) GO an der Beratung und Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2023 07:50 Uhr