Antrag auf Genehmigung zur Anbringung einer PV-Anlage "Balkonkraftwerk" auf dem Grundstück Fl.Nr. 405/3 der Gemarkung Reichersdorf, Stürzlhamer Str. 3, 83629 Neukirchen; hier: Wiedervorlage.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte auf seinem Anwesen in der Stürzlhamer Straße im Ortsteil Neukirchen in Richtung Süden frontseitig das Balkongeländer als eine 1,6 kWp leistungsstarke Balkonkraftanlage (4 Module), aus optischen Gründen in Form von „Full-Black-Modulen“, errichten. Auf den beigefügten Antrag inkl. Fotomontagen wird verwiesen.
Die Anlage dient als Ergänzung zur bestehenden 10 kWp-PV-Dachanlage.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Grundstück des Antragstellers im Innenbereich gem. § 34 BauGB in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt.
Der Gemeinderat hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 09.02.2023 mit dem Antrag befasst. Eine Entscheidung darüber wurde jedoch vorerst zurückgestellt. Der Bauausschuss hat in dieser Sitzung vom Gemeinderat den Auftrag erhalten, die bestehende „„Satzung zur Anbringung von Solarenergieanlagen, Photovoltaik- und solarthermischen Anlagen auf Hausdächern“ bzgl. der Anbringung von Balkon-Photovoltaikanlagen so zu ändern, dass Kleinstanlagen an Balkonen weiterhin nicht erfasst sind, jedoch größere Anlagen vor dem Hintergrund einer adäquaten Gestaltung einer Einzelbeurteilung zuzuführen sind. 
Der Gemeinderat hat daraufhin in seiner Sitzung vom 09.03.2023 die vom Bauausschuss ausgearbeitete Änderungsfassung der Satzung beschlossen. 
Der Antragsteller wünscht nun eine Einzelfallentscheidung über seinen Antrag. 
Auszug aus der neuen Satzung:
(5) Die Anbringung einer Solarenergieanlagen an Balkonen ist – mit Ausnahme von Kleinstanlagen bis zu einer Einspeisenennleistung von 600 Watt (am Wechselrichter) – genehmigungspflichtig. Solche Anlagen müssen sich in das umgebende Ortsbild einfügen und zur Gestaltung des Anwesens passen. Der Antrag ist mit einem Gestaltungsplan vorzulegen.
Zur Entscheidung stand nun, ob die beantragte Balkonkraftanlage mit 4 Modulen als Einzelfallentscheidung zugelassen werden soll.
Mitglieder des Bauausschusses beurteilten die Sichtbarkeit von der Straße aus als problematisch. Ebenso wäre auf dem Dach noch ausreichend Platz für die Erweiterung. Der Bauausschuss lehnte es mehrheitlich ab, dem Antragsteller noch einmal die Möglichkeit zu geben, einen Verbesserungsvorschlag vorzulegen. Der Gemeinderat schloss sich der Empfehlung des Bauausschusses an.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

Datenstand vom 13.04.2023 07:50 Uhr