Ambulant betreute Wohngruppen - Seniorenwohnen Falkenstein; Sachstandsbericht.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 08.05.2023 ö informativ 10
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö informativ 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Architekten Siebeneicher haben die Planung mit dem Kreisbaumeister und der Eigentümerfamilie abgestimmt und stellen diese nun dem Gemeinderat in der Sitzung vom 11.05.2023 vor. 
Die Entwurfsplanung incl. einem Animationsfilm wurde in der Sitzung des Bauausschusses durch die Verwaltung vorgestellt und erläutert. Auch die Stellplatzanforderungen wurden detailliert dargestellt. Ebenso liegt vorab eine Abstimmung mit dem Straßenbauamt Rosenheim vor, nachdem ein unbedenkliches Verkehrsgutachten gefertigt wurde. 
Der Bauausschuss nahm von der Planung ohne Einwände Kenntnis.
Als nächstes sind mit der Unteren Naturschutzbehörde noch detaillierte Feinabstimmungen zur Grünordnung notwendig, bevor das Vorhaben in das Verfahren gegeben werden kann. Ebenso steht das Lärmschutzgutachten noch aus.

Die Architekten begründen den Stellplatznachweis von 75 erforderlichen Plätzen inklusive des Alten Wirtes. Für den Alten Wirt hat man einen Zuwachs von 4 Stellplätzen kalkuliert. Der Erste Bürgermeister weist darauf hin, dass der Alte Wirt zwar in einem gesonderten B-Plan steht, jedoch eine gemeinsame Betrachtung Sinn macht.

Gemeinderat Dr. Demmelmeier sieht die Stellplätze für das ambulant betreute Wohnen zu knapp berechnet an.
Nach kurzer Diskussion wurde festgestellt, dass weitere 5 Stellplätze gut wären, wenngleich die baulichen Möglichkeiten dafür schwierig sind. 
Gemeinderat Anton Zwickl lobt die Architekten bezüglich der vorliegenden Planungsleistung, die verschiedenste Interessen unter einem Nenner bringt.

Der Erste Bürgermeister sieht bereits sehr viele Hürden in baulicher Hinsicht übersprungen. Gegenüber dem bisherigen Baurecht sei in Zusammenarbeit mit dem Bauherren, den Architekten und der unteren Denkmalschutzbehörde eine wesentliche Verbesserung erreicht worden. Es steht im Wesentlichen dann noch die detaillierte Aushandlung der vertraglichen Vereinbarungen an. 


Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2023 12:32 Uhr