Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau einer Gewerbehalle/Lager auf dem Grundstück Fl.Nr. 2528 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching, 83629 Weyarn; hier: Verlängerung der Genehmigungsfreistellung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beratend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 „Sonderdilching“ (2. Änderung). Der Antragsteller hatte bereits im Jahre 2019 den Bauantrag zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 11.07.2019 der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt. Mit Schreiben vom 12.07.2019 hat die Gemeinde Weyarn dem Antragsteller mitgeteilt, dass ein Genehmigungsverfahren gemäß Art. 58 Abs. 3 BayBO nicht durchgeführt werden soll. Nachdem der Bauherr nun mehr als vier Jahre, nachdem die Bauausführung zulässig geworden ist, mit dem Bauvorhaben beginnen will, ist gemäß Art. 58 Abs. 3 Satz 7 BayBO erneut ein Bauantrag erforderlich. Der Antragsteller hat somit den gleichen Bauantrag wiederum zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. 

Der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird vom Gemeinderat zugestimmt. Angesicht eines hohen Bedarfs an Gewerbeflächen in der Gemeinde ist vom Gemeinderat eine baldige Umsetzung des Bauvorhabens gefordert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2023 12:32 Uhr