Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Rinderstalles auf dem Grundstück Fl.Nrn. 216 und 217 der Gemarkung Holzolling, Westerhamer Straße, 83629 Holzolling.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte seinen bestehenden Rinderstall nordwestlich mit Liegeboxen und einem Spaltenboden im Außenbereich erweitern.
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist privilegiert gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2023 12:32 Uhr