Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 739 der Gemarkung Wattersdorf, Am Buchholz, 83629 Stürzlham.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück ein Gartenhaus errichten. Das Grundstück befindet sich Außenbereich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB. Eine Privilegierung liegt nicht vor. 
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zu dem Bauantrag nur, falls das Vorhaben als baurechtlich zulässiger bauaccesoirischer Bereich (Nebensache) zu untergeordneten Gebäudeteilen zu bewerten ist. Dies wird vom Landratsamt beurteilt. Falls dies nicht der Fall ist, macht der Gemeinderat bereits jetzt deutlich, dass eine Bauleitplanung für das Vorhaben nicht vorgenommen werden kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2023 12:32 Uhr