Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit integrierter Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/10 der Gemarkung Wattersdorf, Weyarner Straße, 83629 Wattersdorf; hier: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beratend 8

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte Ende 2018 einen Bauantrag zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit integrierter Garage eingereicht, der vom Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 08.09.2019 genehmigt wurde.
Nachdem der Antragsteller mit dem Neubau noch nicht begonnen hat, stellte er jetzt mit Schreiben vom 18.04.2023 einen Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung.
Die Gemeinden sind gesetzlich aufgefordert, vor Ausweisung von neuem Bauland, zu versuchen vorhandene Wohnbaulücken zu aktivieren. Insofern liegen brachliegende Baulücken nicht mehr im gemeindlichen Interesse.
Der Gemeinderat erteilt das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Baugenehmigung und äußert den Wunsch, dass eine Bebauung in absehbarer Zeit erfolgt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2023 12:32 Uhr