5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Erlacher Weg Nord"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bei der Änderung des Bebauungsplans geht es um eine Anpassung des Bebauungsplans an das geplante Bauvorhaben zum Neubau einer Lagerhalle auf dem westlichen Grundstück Fl.Nr. 546 der Gemarkung Wattersdorf.
Von Bürgern wurden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.
Von Trägern öffentlicher Belange kam nur von der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Miesbach ein Hinweis, dass bei der Grünordnung noch Klärungsbedarf besteht. 
Das Planungsbüro Kurz hat in Rücksprache mit dem Landschaftsplaner, Herrn Uwe Schmidt, geprüft, ob eine Änderung des Grünordnungsplans erforderlich ist. Zur Bauausschusssitzung stand diese fachliche Klärung noch aus und diese ist nun bis zur Gemeinderatssitzung erfolgt.
Prüfung:
Von den Planern konnten alle Unklarheiten mit dem LRA Untere Naturschutzbehörde ausgeräumt werden. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde bestehen nun keine Bedenken mehr

Sonstige Einwände wurden nicht vorgebracht. 
Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 „Erlacher Weg Nord“ vom 30.03.2023 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2023 12:32 Uhr