2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 "Reinthal Süd"; hier: Behandlung der Stellungnahmen nach § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beschließend 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bei der Änderung des Bebauungsplans geht es um eine Anpassung des Bebauungsplans an ein geplantes Bauvorhaben für das Grundstück Fl.Nr. 764 der Gemarkung Wattersdorf.
Seitens der Träger sowie Bürger wurden hierzu keine Einwände vorgebracht. 
Lediglich vom Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, wurde eine Stellungnahme abgegeben. Seitens der UNB im LRA Miesbach wurde bemängelt, dass im Bebauungsplan festgesetzte und eingezeichnete Baumbepflanzungen fehlen. 
Bezogen auf das Grundstück des Bauwerbers wurde die Verwaltung deshalb vom Bauausschuss beauftragt, vor dem Satzungsbeschluss eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Bauwerber zu treffen, welchen eine verpflichtende Bepflanzung gem. Grünordnung auf seinem Grundstück vorsieht. 

Eine verbindliche Vereinbarung zur Umsetzung der Grünordnung wurde von der Gemeinde beim Bauwerber deshalb eingeholt, so dass das baurechtliche Verfahren jetzt abgeschlossen werden kann. 
Bzgl. dem Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde vor dem Abbruch Rücksprache zu halten um zu vermeiden, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG (ggf. Fassadenbrüter, Fledermäuse) entgegenstehen wird der Bauwerber seitens der Verwaltung auf diesen Umstand hingewiesen. Dem Landratsamt Miesbach wird anheim gestellt, im Baugenehmigungsbescheid einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal Süd“ vom 30.03.2023 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, dass weitere Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2023 12:32 Uhr