Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsabrundung) "Kleinpienzenau" für das Grundstück Fl.Nr. 1503/8 der Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Kleinpienzenau.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö beratend 13

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Außenbereichssatzung (Ortsabrundung) „Kleinpienzenau“ wurde im Jahre 1999 für die damaligen Flurnummern 1455/T und 1503 Gemarkung Wattersdorf erlassen. Für die Bebauung sind zwei Wohngebäude mit Garagen geplant.
Der Antragsteller möchte jetzt für sein Grundstück, Fl.Nr. 1503/8 (Wohngebäude 2), ein eingeschossiges Einfamilienhaus mit integrierter Garage mit einer Gebäudegröße von 9,50 m x 16 m errichten. Laut Außenbereichssatzung ist für diesen Bereich ein Baufenster von 8,50 m x 16 m mit zwei Vollgeschossen festgesetzt.
Nach Auskunft des Landratsamtes Miesbach ist dafür eine Befreiung von den Festsetzungen der Außenbereichssatzung nicht möglich, sondern es ist eine Änderung der Satzung erforderlich.
Der Antragsteller hat deshalb einen entsprechenden Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung gestellt. Die erforderliche Übernahme der Kosten für die Satzungsänderung hat er bereits vorab erklärt. 
Da die Gemeinde bei künftigen Bauleitplanverfahren in Beweiskraft steht, dass sie versucht hat, vorhandenes Bauland zu aktivieren, empfiehlt der Bauausschuss, dass bei unbebauten Grundstücken im Fall der Anpassungen des Bebauungsplans/Satzungen auch bei Wohnbauten generell eine verbindliche Bauverpflichtung ausgebracht werden soll. 

Einer entsprechenden Änderung der Außenbereichssatzung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dass weitere Verfahren durchzuführen. Die Bauverpflichtung in diesem Zusammenhang ist verbindlich zu regeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.05.2023 12:32 Uhr