Unterbringung von Fehlbelegern/obdachlos werdender Flüchtlinge durch die Gemeinden.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 11.05.2023 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Bürgermeister berichtet von mehreren Dienstbesprechungen zum Thema Flüchtlingsunterbringung im Landratsamt. 
Das Landratsamt Miesbach ist mit seinen Aufnahmekapazitäten in den Turnhallen am Ende der Möglichkeiten angelangt. 
Aufgrund des anhaltenden Zustroms von Flüchtlingen sieht das Landratsamt diese Möglichkeit nun nicht mehr und hat allen „Fehlbelegern“ in Flüchtlingsunterkünften (260 Ukraineflüchtlinge und 176 Asylfehlbeleger) gekündigt. Fehlbeleger sind Flüchtlinge die anerkannt sind und damit arbeiten dürfen und Anspruch auf Sozialleistungen haben. Das Landratsamt hat die Gemeinden um Unterstützung bei der Unterbringung von Fehlbelegern gebeten. 
Aber auch die Gemeinde Weyarn ist mit ca. 35 gekündigten Personen betroffen. Es ist schwierig, dass alle Flüchtlinge im angespannten Wohnungsmarkt selbst eine Wohnung finden werden, insbesondere für größere Familien.

Der erste Bürgermeister stellte die Folgen bei Überweisung von Flüchtlingen in die Zuständigkeit der Gemeinde die Handlungsoptionen und Hindernisse dar:
  1. Die Gemeinde Weyarn kann selbst eine Containersiedlung beschaffen und betreiben (zeit- und kostenintensiv, durch Sozialleistungen nicht finanzierbar)
  2. Belegung der Mehrzweckhalle (die Renovierung müsste verschoben werden, der Gaststätten-, sowie Schul- und Sportbetrieb eingestellt werden – keine Akzeptanz)
  3. Belegung der gemeindlichen Obdachlosenwohnung (kurzfristig möglich, ist allerdings nicht familiengerecht, geringe Anzahl von Belegung).
  4. Aktivierung sämtlicher gemeindlicher Immobilienressourcen bis hin zu Kündigungen (keine Akzeptanz, anderweitige Soziallasten)
  5. Anmietung von erhältlichem Wohnraum durch die Gemeinde zum Betrieb einer Flüchtlingssammelunterkunft (baurechtliche und brandschutzrechtliche Hürden)
  6. Anmietung von Pensionszimmern für Flüchtlinge durch die Gemeinde (nicht erhältlich)
  7. Beschlagnahmung von Leerstand für Obdachlose (rechtlich schwierig)

Grundsätzlich wäre die Gemeinde mit der Unterbringung eine großen Anzahl von Personen überfordert.
Das LRA sichert zu, dass man nur kurzfristig auf Hilfen der Gemeinden angewiesen und zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten in Bau sind. Hier setze man auf Freiwilligkeit der Gemeinden und plane keine offiziellen Zuweisungen. Weiterhin soll es eine vom LRA geleitete Steuerungsgruppe unter Einbindung eines Bürgermeisters Lösungen erarbeiten. Aus Sicht der Verwaltung ist lediglich die Ziff 3 realisierbar, die Belegung der vorgehaltenen Obdachlosenwohnung werde nach derzeitigem Stand bereits in Kürze notwendig werden.
Ebenso haben Helfer und Kommune ein einigen Fällen bereits eigeninitiativ einige Unterbringen organisiert.

Es sei aus Sicht des Ersten Bürgermeisters weiterhin wünschenswert, dass die Unterbringung von Fehlbelegern zentral organisiert werde und die Finanzierung wie bisher ggf. über Kreis- und Bezirksumlage erfolge, soweit die staatlichen Zuschüsse dafür nicht ausreichen. Dies gewährleiste eine gleichmäßige Belastung, die sich an der Leistungsfähigkeit der Kommunen ausrichte.

Gemeinderätin Frau Mehrer wies darauf hin, dass viele der Gekündigten schon gut integriert seien, sie kenne sie persönlich und könne die Familien deshalb guten Gewissens als Mieter empfehlen. 
Ebenso wurde aus dem Gemeinderat großer Unmut geäußert, dass man staatlicherseits versuche die Probleme einfach unten abzuladen. Ebenso, dass in einigen Kommunen unterproportional Flüchtlinge untergebracht sind. Weiterhin wurde auch daran erinnert, dass in vielen Ländern Krieg sei und man weiterhin einen humanitären Auftrag habe zu helfen.
Personenbezogene Details, Verhandlungspositionen und Grundstücksangelegenheiten wurden in nicht öffentlicher Sitzung weiter vertieft.

Datenstand vom 22.05.2023 12:32 Uhr