Ergebnis Brückenprüfung - Brücke über Moosbach in Fentbach; weiteres Vorgehen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 15.06.2023 ö beschließend 7

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Brücke bei Fentbach über den Moosbach wurde vom Ingenieurbüro ilp² im Zuge der turnusgemäßen Hauptprüfung bautechnisch geprüft. Das Ergebnis der Brückenprüfung fällt wie folgt aus:
„Zustandsbewertung:
Die Zustandsnote eines Ingenieurbauwerks nach DIN 1076 wurde nach aktueller Fassung der RI-EBW-PRÜF (Richtlinien für die Erhaltung von Ingenieurbauten) ermittelt. Für Bauwerke, die nicht unter die DIN1076 fallen, erfolgt die Ermittlung der Zustandsnote in Anlehnung an die aktuelle RI-EBW-PRÜF. Die Zustandsnote wird unter Berücksichtigung der Schadensauswirkung auf die „Standsicherheit“, „Verkehrssicherheit“ und „Dauerhaftigkeit“ der Konstruktion berechnet. Nach Auswertung ergibt sich folgende Zustandsnote für das vorliegende Bauwerk „Brücke bei Fentbach über den Moosbach“: 
3,8 ungenügender Zustand 
Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind erheblich beeinträchtigt oder nicht mehr gegeben. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind oder dass sich ein irreparabler Bauwerksverfall einstellt. Laufende Unterhaltung erforderlich. Umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind sofort erforderlich. 
Empfohlene Maßnahmen
Die Anlandungen / das Holz sollte/n entfernt werden. Es wird ein Neubau der Brücke empfohlen.“
Die im Prüfbericht bemängelten Anlandungen und das Holz wurden vom Bauhof sogleich nach Vorlage des Prüfberichts entfernt. Die Brücke wurde auf 2,5 t beschränkt. 
Über ein Ingenieurbüro wurde die Prüfung der Kosten eines Neubaus eingeholt. Diese belaufen sich nach grober Einschätzung des Ingenieurbüros auf rd. 230.000 € brutto. Ein Planungsauftrag wurde noch nicht erteilt. 
Die Brücke dient der Erschließung des Anwesens Zieglerweg 1 sowie der bestehenden landwirtschaftlichen Felder und Wälder und ist ein gewidmeter öffentlicher Feld- und Waldweg. Über das AELF Holzkirchen werden derzeit Möglichkeiten einer öffentlichen Förderung eines Neubaus geprüft. Allerdings ist die Fortführung des Weges derzeit nicht öffentlich-rechtlich gewidmet, sodass dies möglicherweise ein Hindernis für die Förderung sein könnte. Ein Ergebnis liegt hierzu jedoch noch nicht vor.
Der Gemeinderat nahm vom Ergebnis der Brückenprüfung Kenntnis. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Vorgehen gemeinsam mit den Anliegern zu prüfen und sodann dem Gemeinderat wieder zu berichten. Der Weg sollte bei der Gemeinderundfahrt des Straßenausschusses am Montag, 19.06. um 18.00 Uhr auch angefahren und begutachtet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2023 08:25 Uhr