Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Neubau einer Wohnung in die bestehende Tenne auf dem Grundstück Fl.Nr. 886 der Gemarkung Gotzing, Still, 8329 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.07.2023 ö beratend 1
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 4

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller hatte im April 2019 einen Bauantrag zum Neubau einer Wohnung in die bestehende Tenne eingereicht, der vom Landratsamt Miesbach mit Bescheid vom 11.09.2019 genehmigt wurde.
Nachdem der Antragsteller mit dem Neubau noch nicht begonnen hat, stellte er jetzt mit Schreiben vom 03.06.2023 einen Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Baugenehmigung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2023 08:28 Uhr