Tekturantrag zum Abbruch des ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudes und Neubau eines Dreifamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 764 der Gemarkung Wattersdorf, Reinthal, 83629 Weyarn; hier: Fassadenänderung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 03.07.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö 6

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal Süd“ (1. Änderung). Der Antragsteller hatte bereits Ende November 2022 eine Bauvoranfrage eingereicht. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 08.12.2022 zu dieser Bauvoranfrage und zu einer notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der vorgesehenen Wandhöhe das Einvernehmen erteilt, unter der Auflage, dass bei der Vorlage eines Bauantrages die erforderlichen Stellplätze entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen sind.
Der Antragsteller hat jetzt dementsprechend einen Bauantrag eingereicht. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.02.2023 das gemeindliche Einvernehmen mit folgenden Hinweisen erteilt: 
„Es wurde empfohlen, dass die Fenster im Wohnteil aus optischen Gründen in der Flucht zwischen Obergeschoss und Erdgeschoss angeordnet werden sollten, ebenso die Fenster an der Firstseite im Osten. Außerdem wurde empfohlen, die Südseite des Daches für Photovoltaik zu nutzen.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat zum Bauantrag und zu einer notwendigen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 39 „Reinthal Süd“ (1. Änderung) hinsichtlich der vorgesehenen Wandhöhe sein Einvernehmen.“
Die Gemeinde hat inzwischen nach Aufforderung des Landratsamts den Bebauungsplan angepasst, sodass das Bauvorhaben nun auch dem Bebauungsplan entspricht.
Das Landratsamt Miesbach hat nun die Gemeinde Weyarn mit Schreiben vom 20.06.2023 gebeten, zum tektierten Bauvorhaben erneut Stellung zu nehmen. Im Rahmen einer Bauberatung wurde die Fassadengestaltung nochmals verbessert und angepasst.
Der Gemeinderat erteilte entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2023 08:28 Uhr