Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienhauses mit gewerblicher Wohneinheit, Gewerbebau und Unterflurgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 618/1 der Gemarkung Wattersdorf, Neukirchner Straße, 83629 Stürzlham.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö beratend 9

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne auf dem Grundstück Fl.Nr. 618/1 der Gemarkung Wattersdorf ein Einfamilienhaus mit gewerblicher Wohneinheit, einem separaten Gewerbebau mit Büros und Lagerräumen sowie eine Unterflurgarage mit 10 Stellplätzen als Verbindungsbau zwischen Wohn- und Gewerbebau in der Neukirchner Straße in Stürzlham errichten. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35 „Stürzlham Nordost“ (4. Änderung).
Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan. Es wurde daher seitens der Antragsteller die Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens beantragt.
Mittlerweile ist eine Stellungnahme des Ingenieurbüro Schreder zum Entwässerungsplan eingeholt worden. Diese empfiehlt: 
- der Anschluss sollte direkt an den bestehenden Schacht SW 1722a erfolgen.
- es darf kein Oberflächenwasser aus der Tiefgarage in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden.
Hinweise zum Oberflächenwasser:
- schriftliche Bestätigung des Grundstückseigentümers verlangen, dass kein Oberflächenwasser vom Grundstück auf die Straße abläuft.
- die Rinnen 100 an den breiten Zufahrten erscheinen viel zu klein, hier wird Wasser auf die Gemeindestraße überlaufen.
- die Bemessung der Rigolenversickerung geht von Bodendurchlässigkeitswerten nach Bodentyp aus; hier halte ich Sickerversuche am Standort der Rigole für unbedingt erforderlich, nach deren dann die Rigole bemessen werden kann.
- vor wild abfließendem Oberflächenwasser hat sich der Eigentümer selbst zu schützen. 
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erklärte der Gemeinderat, dass ein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werde mit der Auflage, dass die Maßgaben der Entwässerung wie vorgenannt erfüllt würden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2023 08:28 Uhr