PV-Freiflächen-Anlage Pienzenau, Antrag auf vorhabenbezogenen Bebauungsplan.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 06.07.2023 ö beschließend 10

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Ein früherer Antrag von Grundeigentümer und Energieversorger war wegen der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vom Gemeinderat abgelehnt worden (Prio 3). Nun haben die Antragsteller die Planung überarbeitet und einen optimierten Standort gefunden, der keine optischen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes befürchten lässt, weil er in einer Bodensenke liegt. Es liegt nun ein Antrag auf vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine PV-Agri-Freiflächenanlage westlich von Pienzenau vor. Es handelt sich um eine normale landwirtschaftliche Grünfläche, die vom Antragsteller und Eigentümer selbst bewirtschaftet wird. Eine landwirtschaftliche Nutzung durch den Eigentümer ist weiterhin gewährleistet. 
Die Anlage erzeugt 5,2 MW Strom, was 41 % des gesamten nicht ökologisch erzeugten Stromverbrauchs der Gemeinde Weyarn entspricht. 
Für eine Verlängerung der Netzreservierung braucht es im Juli einen Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitplanungsverfahren. 
Grundsätzlich ist bei dem Vorhaben eine kommunale Beteiligung sowie auch die Beteiligung von Bürgern an der Anlage möglich. 
Der Grundeigentümer hat in der nichtöffentlichen Sitzung des Energieausschusses die Vorteile für seinen landwirtschaftlichen Betrieb geschildert. 
Einer der Antragsteller hat sich verpflichtet, die Kosten für die Bauleitplanung zu tragen. 
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass unabhängig von den fachlichen Erarbeitungen des Energieausschusses die Projektressourcen der Gemeindeverwaltung beschränkt seien und die Umsetzung eines solchen Projektes mangels entsprechender Erfahrungswerte erst einmal pilotiert werden müsse. Von einer bauleitplanerischen Abwicklung von Parallelprojekten werde dem Gemeinderat derzeit mangels Ressource dringend abgeraten. 
Mittlerweile wurde in Erfahrung gebracht, dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren entsprechend anzupassen sei.
In der Diskussion wurden folgende Aspekte genannt:
Die vorgestellte Anlage wurde begrüßt. Dennoch solle darauf geachtet werden, dass die festgelegten Grundsätze eingehalten würden und nicht zu viele solcher Anlagen entständen. Ein Präzedenzfall solle nicht geschaffen werden.
Die Gemeinde habe Planungshoheit, sodass hier eine gute Steuerungsmöglichkeit bestehe.
Man konzentriere sich auf das vorgestellte Projekt, das für die Gemeinde große Vorteile bringe und ein Leuchtturmprojekt im Landkreis werden könne. Alles andere sei Zukunftsmusik und stehe derzeit nicht auf der Agenda.
Mit der Realisierung des Projekts komme man den Energiezielen der Gemeinde ein gutes Stück näher und das sei entscheidend. Derzeit sind wenig Alternativen in Aussicht: Windkraft scheitere mangels Bereitschaft der Anlieger, PV-Lärmschutz an der BAB A 8 dauert und ist ohnehin unsicher.
Die Entsorgung der Materialien nach dem Ende der Projektlaufzeit und eine Rückbauverpflichtung der Fläche könne im städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Der Energieausschuss hatte festgestellt, dass bei dem Antrag die folgenden Grundvoraussetzungen erfüllt sind:
  • Einfügung ins Landschaftsbild
  • Unterstützt einen bestehenden örtlichen landwirtschaftlichen Betrieb 
  • Doppelnutzung – Landwirtschaft und PV wird gewährleistet
  • Der örtliche Verbrauch ist (bilanziell) noch nicht abgedeckt (ohne Tesla-Tankstelle)
  • Firmensitz/Betreibergesellschaft in Weyarn
  • Bürger- und oder gemeindliche Beteiligung zugesagt
  • Städtebaulicher Vertrag möglich
Nachdem die bisherigen Prio 1-Flächen in absehbarer Zeit nicht zur Verfügung stehen, hat der Energieausschuss empfohlen, dieses Projekt zu fördern und einen Aufstellungsbeschluss zu treffen.
Gleichzeitig soll das Kommunalunternehmen beauftragt werden, sich eine angemessene Beteiligung im Rahmen des finanziell Vertretbaren zu sichern. 
Der Gemeinderat stimmte dem zu und beschloss, einen Bebauungsplan für die Freiflächen-Photovoltaikanlage aufzustellen sowie einen städtebaulichen Vertrag zu erarbeiten und die Beteiligung des Kommunalunternehmens zu prüfen. 
Der Gemeinderat beschloss, falls dies rechtlich notwendig oder sinnvoll sei, auch den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2023 08:28 Uhr