Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2023 ö 2

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Aus der Sitzung vom 15.06.:
Sanierung Außenfassade Grundschule Weyarn; hier: Vergabe der Bauaufträge Gewerke Fenster sowie Zimmererleistung.
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag für die Erneuerung der Fenster im OG der Grundschule Weyarn an den günstigsten Anbieter, die Firma Groß Fenster + Türen GmbH, Ebenäcker 2 aus 94121 Salzweg/Straßkirchen zu einem Bruttoangebotspreis von 78.316,28 € zu vergeben. 
Ferner hat der Gemeinderat beschlossen, den Auftrag für die Zimmererarbeiten zur Erneuerung der Fassade im OG der Grundschule Weyarn an den günstigsten Anbieter, Fa. Holzbau Wieser, Kleinhöhenrain, zum Angebotspreis von 99.333,49 € zu vergeben.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr weist darauf hin, dass alljährlich ein Budget für Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen in der Schule wie Oberflächen der Böden erneuern, Malerarbeiten u.a. in den gemeindlichen Haushalt eingestellt wird und darüber hinaus bereits umfangreichere Renovierungsmaßnahmen wie die Erneuerung von Fenstern und Türen u.a. vorgenommen werden. Außerdem wurde einiges zur energetischen Sanierung getan und derzeit gibt es ein Projekt mit Schülern zur Anbringung einer PV-Anlage mit Batteriespeicher, die die Schule auch bei Stromausfall kurzfristig versorgen wird können.
Anfrage wegen eines Standortes für einen Feinkost-Automaten.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde dafür keine Gewerbefläche zur Verfügung stellt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass ein solches Vorhaben baugenehmigungspflichtig ist. 
Anfrage wegen einer kurzfristigen Anmietung von Wohnraum am Erlacher Weg.
Wenn bei örtlichen Gewerbebetrieben Interesse besteht an der Anmietung einer jederzeit kündbaren Wohnung am Erlacher Weg, welche im Eigentum der Gemeinde stehen, wird die Verwaltung ermächtigt, entsprechend Mietverhältnisse kurzer Dauer bis zum geplanten Umbau einzugehen. Investitionen werden dafür angesichts des baldigen Umbaus jedoch nicht getätigt. Der Beschluss ist öffentlich zu machen.

Datenstand vom 15.09.2023 08:27 Uhr