Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhaues mit Garage auf dem Baugrundstück Fl.NR. 770/2 der Gemarkung Wattersdorf, 83629 Reinthal.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.08.2023

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne auf seinem Baugrundstück Fl.Nr. 770/2 der Gemarkung Wattersdorf im Ortsteil Reinthal einen unterkellerten Bungalow errichten. 
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Reinthal Mitte“. Das nun beantragte Wohngebäude liegt innerhalb des in der Satzung festgesetzten Bauraumes. Der Antragsteller strebt den Neubau eines klimafreundlichen Wohngebäudes der Effizienzhaus-Stufe 40 an. Lt. Energieberater muss zur Erreichung des energetischen Grenzwertes jedoch auf die in der Satzung festgesetzte gebäudeintegrierte Garage verzichtet werden. Stattdessen würde der Antragsteller an der westlichen Grundstücksgrenze einen Carport errichten. Um hierfür mehr Platz zu schaffen, strebt der Antragsteller an, das Baufenster um 0,88 m nach Osten zu verschieben.
Die Einliegerwohnung würde entfallen. Eine Aufstockung E +1 würde sich der Antragsteller gerne noch für zusätzlichen Wohn- bzw. Büroraum offenhalten.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses kann sich der Gemeinderat grundsätzlich vorstellen, die Satzung bezüglich des Grenzabstandes anzupassen, sofern eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung vorgelegt wird. Ebenso die Erstellung eines Carports. Hierzu müsste die Stellung bei der Änderung der Satzung entsprechend festgelegt werden. Weiterhin ist die Erstellung einer geänderten Grünordnung auch dinglich zu sichern. Dem Bauwerber wird dringend angeraten, einen Bau in voller Größe des genehmigten Baufensters zu erstellen, um entsprechenden Wohnraum zu schaffen.
Der Gemeinderat bittet den Bauausschuss, darüber zu beraten, wie man mit dem Thema Mindestbebauung umgehen solle, um Fälle wie den vorliegenden, wo der Bauwerber von der Größe des genehmigten Baufensters abweicht und verkleinert (z.B. Bungalow statt EG + OG), grundsätzlich zu regeln. Der Bauausschuss möge diskutieren, ob hier Kriterien für Grundsatzentscheidungen entwickelt werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Datenstand vom 15.09.2023 08:27 Uhr