Informationen des Ersten Bürgermeisters.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2023 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bericht vom Erörterungstermin nachträglicher Lärmschutz.
Der Erste Bürgermeister berichtete: Der Erörterungstermin ist ein wesentlicher Bestandteil eines Planfeststellungsverfahrens. Hier können die Stellungnahmen der Einwender und die geplante Behandlung durch die Regierung von Oberbayern nochmals in mündlicher Verhandlung vertieft werden. Die vorgebrachten Argumente werden zu Protokoll genommen und sind Bestandteil des Verfahrens. Beim Erörterungstermin am vergangenen Dienstag waren Träger öffentlicher Belange (LRA Miesbach, Gemeinde Weyarn), Grundeigentümer, die Flächen abgeben sollen sowie anspruchsberechtigte Lärmgeschädigte, die schriftliche Einwände vorgebracht hatten, anwesend. Seitens der Lärmgeschädigten wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass die Maßnahmen nicht weit genug gingen. Die Grundeigentümer plädierten auf eine Verringerung der in Anspruch zu nehmenden Fläche. Von der Gemeinde wurden im Wesentlichen die beschlossenen Argumente noch einmal verstärkt. 
1. Zusätzliche Maßnahmen für nichtberücksichtigte Weiler wurden weiterhin unterstützt, insbesondere wurde vorgebracht, dass die Maßnahme für aktiven Lärmschutz in Standkirchen kaum mehr koste als ein passiver Lärmschutz mit Schallschutzfenstern. Darüber hinaus hat das Landratsamt Miesbach, Denkmalschutzbehörde, vorgebracht, dass passiver Lärmschutz mit dem Denkmalschutz kollidiere.
2. Photovoltaikanlagen am Lärmschutz: Entsprechend der letzten Stellungnahme der Autobahn GmbH wären auf Lärmschutzanlagen keine Flächen-PV-Anlagen zulässig. Dieses Thema wurde deshalb ausführlich erörtert. Der Straßenbaulastträger wies darauf hin, dass ein Eckpunktepapier zur Handhabung dieses Themas in Erstellung sei und mit dem Bundesverkehrsministerium abgestimmt werden müsse. Insofern konnten bislang keine entsprechenden Aktivitäten entwickelt werden, auch wenn sie wünschenswert seien. Sowohl die Gemeinde Weyarn als auch das Klimaschutzmanagement des Landkreises Miesbach wiesen darauf hin, dass ein neues Planfeststellungsverfahren für die Aufbringung von PV-Anlagen unrealistisch sei und nach einer Lösung gesucht werden müsse, die eine spätere Anbringung einer solchen Anlage ohne Planfeststellungsverfahren offenhalte. Die Vorsitzende der Regierung von Oberbayern konnte hierzu ein Gerichtsurteil vorweisen, welches die Möglichkeit eröffnet, auf einen Lärmschutzwall im normalen Baugenehmigungsverfahren ohne Planfeststellung auch noch nachträglich eine PV-Anlagenplanung durchzuführen. Es wurde zugesagt, dass dies zu Protokoll genommen würde. 
3. Die Altanlage bei Ried inklusive Unterführung sei zwar kein Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens, jedoch wurde von den Vertretern der Autobahn GmbH zugesagt, zu einem Ortstermin über die Realisierung von möglichen Verbesserungen im Rahmen der geplanten Lärmschutzbaumaßnahme zu sprechen. 
4. Seitens der Gemeinde Weyarn wurde vorgeschlagen, die lärmmindernden Fahrbahnbeläge schon vor einem Planfeststellungsbeschluss aufzubringen, da diese keiner Baugenehmigung bedürfen und der Rechtsanspruch der Lärmgeschädigten möglichst bald erfüllt werden sollte. Alle Häuser, die bestehen, haben ein Recht auf einen Lärmschutz.
Ergänzend fügte der Erste Bürgermeister hinzu, dass mit der Planung eines 8-spurigen Ausbaus der BAB noch nicht begonnen worden sei. 
Was den Zeithorizont für die Erstellung des Lärmschutzes betreffe, so könne man frühestens in zwei Jahren damit rechnen. 
Neubürgerempfang.
Mittwoch, 27.09., 19.00 Uhr im Pfarrheim.

Datenstand vom 15.09.2023 08:27 Uhr