1. Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsabrundung) "Kleinpienzenau" für das Grundstück Fl.Nr. 1503/8 Gemarkung Wattersdorf, Dorfstraße, 83629 Weyarn; hier: Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB und Satzungsbeschluss.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses | 11.09.2023 | ö | beratend | 1 |
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 14.09.2023 | ö | beschließend | 8 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Im Bauausschuss wurden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft. Der Anregung des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen, hinsichtlich der landwirtschaftlichen Immissionen und Emissionen einen entsprechenden Hinweis in die Satzung aufzunehmen, wurde entsprochen. Zudem wurde vom Bauausschuss darauf hingewiesen, dass bereits eine rechtsgültige Satzung bestehe und der Bebauungsumfang reduziert wurde.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat nach Einarbeitung der Hinweise des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Holzkirchen die 1. Änderung der Außenbereichssatzung (Ortsabrundung) „Kleinpienzenau“ unter Einarbeitung des vorgenannten Prüfvermerks als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2023 14:14 Uhr