Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 2514 der Gemarkung Holzolling, Sonderdilching, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2023

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller möchten gerne auf ihrem Grundstück einen Geräteschuppen mit Ausmaßen von 5,00 x 4,50 m errichten.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben nach § 35 BauGB im Außenbereich. 
Im Vorfeld der Beantragung fand am 12.06.2023 ein Ortstermin mit Vertretern der Baugenehmigungsbehörde des Landratsamtes Miesbach statt. Da es sich um ein Nebengebäude mit geringer Kubatur handelt und öffentliche Belang dem nicht entgegenstehen, wäre das Vorhaben lt. Landratsamt ggf. nach § 35 Abs. 2 BauGB als Sonstiges Vorhaben im Außenbereich genehmigungsfähig. Dies sei im Genehmigungsverfahren abschließend zu prüfen. 
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen zu dem Bauantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2023 14:14 Uhr