Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1556 der Gemarkung Holzolling, Arnhofer Weg, 83629 Holzolling; Wiedervorlage.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.10.2023

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Gemeinderat hatte sich bereits in seiner Sitzung vom 15.06.2023 mit einem Vorbescheidsantrag der Antragsteller befasst. Dabei wollte die neue Eigentümerin das bisherige Wohnhaus abbrechen und das Grundstück bevorzugt mit vier Einfamilienhäusern oder alternativ mit zwei Doppelhäusern bebauen. Der Bauausschuss sowie der Gemeinderat hatten sich für eine Variante mit einem Doppelhaus im Norden des Grundstücks und zwei Einfamilienhäusern im Süden ausgesprochen. 
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan im Bereich des bisherigen Wohnhauses als „Dorfgebiet“ (MD) dargestellt. Der nordöstliche Bereich ist als „Grünfläche“ eingezeichnet.
Die Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 
Es war daher grundsätzlich zu prüfen, wie weit sich das Grundstück im Innenbereich befinde und ob der Außenbereich mit der im Flächennutzungsplan dargestellten Grünfläche beginne. Außerdem war zu prüfen, ob das Einfügegebot mit den geplanten Vorhaben erfüllt würde. 
Das Landratsamt Miesbach hat nun der Antragstellerin mitgeteilt, dass eine Einfügung der in drei Baureihen beantragten Baukörper in die umgebende Bebauung nach § 34 BauGB nicht gegeben ist – das Bauvorhaben somit überdimensioniert ist. Nun hat die Antragstellerin umgeplant und stattdessen nun einen Vorbescheidsantrag mit zwei Doppelhäusern und Carports eingereicht. Der Kreisbaumeister hält diese Planung nun für einfügend und genehmigungsfähig.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.11.2023 11:32 Uhr