Photovoltaik-Agrar-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1700 der Gemarkung Wattersdorf, Pienzenau; Antrag auf vorhabenbezogenen Bebauungsplan.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Grundstückseigentümer beantragt, auf dem landwirtschaftlich genutzten Wiesengrund Fl.Nr. 1700 der Gemarkung Wattersdorf eine PV-Agrar-Freiflächenanlage zu errichten. Bezüglich der Kooperationspartner und Beteiligten sei man noch völlig offen. Eine Beteiligung der Bürger sei möglich. 
Es handelt sich um eine zweite Anlage in der Nähe der in der Planung befindlichen PV-Freiflächenanlage. 
Eckdaten der bereits nach Auftstellungsbeschluss in Planung befindlichen Anlage:
  • Doppelnutzung der ca. 5 ha großen Fläche zur Energiegewinnung und für die Landwirtschaft 
  • Geltungsbereich der Anlagenfläche: ca. 5 ha
  • Anlagenleistung ca. 5,2 MWh

Eckdaten der heute zusätzlich beantragten Anlage auf Fl.Nr. 1700:
  • Doppelnutzung der ca. 5,5 ha großen Fläche zur Energiegewinnung und für die Landwirtschaft 
  • keine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds, da die Anlage nicht einsehbar sei 
  • Leistung ca. 5 MWh; zusammen mit der bereits im Aufstellungsverfahren befindlichen obigen Anlage Vergleichsanlage in der näheren Umgebung könnten dann 70-75 % des aktuellen gemeindlichen Strombedarfs selbst produziert werden
  • Firmengründung mit Sitz in Weyarn
  • Offenheit gegenüber möglichen Beteiligungen 
  • Erst nach dem Aufstellungsbeschluss gibt es eine belastbare Netzanschlusszusage. 
Der Grundeigentümer sowie der örtliche bewirtschaftende Betrieb haben in der nichtöffentlichen Sitzung des Energieausschusses am 04.10.2023 geschildert, dass man bezüglich der Doppelnutzung als Agri-PV-Anlage die Belange der Landwirtschaft gewahrt sehe. 
Der Erste Bürgermeister führte aus, dass dieser Aspekt der Begünstigung örtlicher Landwirtschaft dem Energieausschuss und dem Gemeinderat besonders wichtig sei und eine Planung gegen die Interessen der Landwirtschaft nach Festlegung des Gemeinderates nicht in Frage komme. Darum sitze der Bewirtschafter auch nichtöffentlich mit am Tisch und erläutere dem Gemeinderat die betrieblichen Auswirkungen und wie die Bewirtschaftung künftig erfolge. Die AGRI-Photovoltaik soll für die Großviehhaltung geeignet sein. 
Durch die zweite Anlage in räumlicher Nähe ergäben sich zusätzliche Optionen eines wirtschaftlichen Netzanschlusses. 
Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens sei ein vorhabensbezogener Bebauungsplan im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Eine Kostenübernahmeerklärung liege bereits vor.
Der Gemeinderat stellte fest, dass bei dem Antrag die folgenden Grundvoraussetzungen zutreffen:
  • Einfügung ins Landschaftsbild
  • Unterstützt einen bestehenden örtlichen landwirtschaftlichen Betrieb 
  • Doppelnutzung – Landwirtschaft und PV wird gewährleistet
  • Der örtliche Verbrauch ist (bilanziell) noch nicht abgedeckt
  • Bürger- und oder gemeindliche Beteiligung sind möglich
  • Städtebaulicher Vertrag möglich
Leonhard Stielner zeigte sich trotz anfänglicher Skepsis nun überzeugt von dem Projekt, zumal die Initiative von den landwirtschaftlichen Eigentümern ausgehe, bzw. eine Begünstigung dargelegt wurde.
Philipp Eikerling sah große Chancen für die Realisierung der beiden Projekte, da man sie gemeinsam vorantreiben könne und ein Netzanschlusspunkts doppelt genutzt werden könne.
Der Erste Bürgermeister wies darauf hin, dass die energetischen Ziele im Gemeinderat nicht nur ein Lippenbekenntnis seien, sondern tatsächlich in Entscheidungen präsent. Hier gehe es in der Summe um eine Dimension, die im Ertrag über dem eines Windrades liege, welches mangels Mitwirkung betreffender Grundeigentümer nicht realistisch ist.
Zur Erreichung der gemeindlichen energetischen Ziele und der Synergieeffekte beschloss der Gemeinderat, dieses Projekt zu fördern und stimmte der Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes sowie der damit verbundenen und notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zu. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit den notwendigen Festlegungen zu erarbeiten und der Verwaltungsrat wurde beauftragt, eine Beteiligung des Kommunalunternehmens Gemeindewerke Weyarn am Projekt zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 07:55 Uhr