12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Großseeham-Süd" zur Errichtung eines Lagerschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 836/1 der Gemarkung Holzolling, Hauptstraße, 83629 Großseeham; hier: Genehmigung Planentwurf.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Antragsteller beantragten den Abbruch des auf dem Grundstück Fl.Nr. 836/1 (Gemarkung Holzolling) bestehenden Lagerschuppens. Dieser soll beseitigt und durch einen neuen Lagerschuppen als Ersatzbau ersetzt werden. Die Ausmaße des neuen Lagerschuppens sollen 12,56 m x 7,60 m betragen.
Der Gemeinderat hatte sich in der Sitzung vom 12.10.2023 mit dem Bauantrag befasst. Hierzu wurde auch durch den Bauausschuss eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Die Kreisbauabteilung hatte auf Anfrage der Verwaltung mitgeteilt, dass es sich bei dem geplanten Lagergebäude aufgrund der gewerblichen Nutzung nicht um ein Nebengebäude, sondern um eine Hauptgebäude-Nutzung handelt. Nachdem die Stellplätze mit dem Gebäude getauscht werden, wäre daher eine Bebauungsplan-Änderung erforderlich.
Die Kostenübernahme für die notwendige Änderung des Bebauungsplanes wurde bereits seitens der Bauherren erklärt. 
Entsprechend dem Auftrag der Verwaltung hatte das Planungsbüro einen Planentwurf für die notwendige Bebauungsplanänderung vorgelegt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses genehmigte der Gemeinderat den Planentwurf des Planungsbüros vom 09.11.2023. Weiterhin sei bezüglich des zusätzlich genehmigten Baukörpers eine Abstandsflächenübernahme notwendig, die vor der Fortführung des Verfahrens beizubringen sei. Die Verwaltung wurde beauftragt, das weitere Verfahren nach Vorlage der Abstandsflächenübernahmeerklärung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 07:55 Uhr