Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids zum Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss des ehemaligen Schulhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 42/2 der Gemarkung Gotzing, Gotzing 5, 83629 Weyarn.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) | Sitzung des Gemeinderates | 09.11.2023 | ö | beschließend | 8 |
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Das Landratsamt Miesbach hatte die Bauvoranfrage im Bescheid vom 02.04.2015 genehmigt. Die Geltungsdauer des Vorbescheids wurde 2018, 2020 und 2022 jeweils um zwei weitere Jahre verlängert. Da die derzeitige Geltungsdauer im Januar 2024 auslaufe, beantragte der neue Eigentümer des Grundstücks eine weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses wurde das Einvernehmen zu einer Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.12.2023 07:55 Uhr