Erlass einer neuen Werbeanlagensatzung (WaS).


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Gemeinde Weyarn hat eine Werbeanlagensatzung. Diese wurde jedoch vom Verwaltungsgericht München für rechtlich bedenklich beurteilt, was zur Genehmigung des vorhandenen Schildes gegenüber dem Alten Wirt durch das Gericht führte. Es wurde empfohlen, die Satzung zu ändern und das Schutzgebiet rechtssicher einzuschränken. Insbesondere der Bereich im Hauptort Weyarn mit dem Durchgangsverkehr an den Staatsstraßen sollte im Satzungsgebiet enthalten sein und werde als schützenswert angesehen. Das Umfeld der Staatsstraße wurde mit erheblichen Mitteln der Gemeinde in einen ansehnlichen Zustand versetzt und begrünt. Ebenso ist auf die denkmalgeschützten Bestandsgebäude des Klosters sowie den Alten Wirt besondere Rücksicht zu nehmen. Das sinnvollste Instrument sei eine Werbeanlagensatzung. Im Bereich der Satzung seien allerdings sehr hohe rechtliche Hürden zu bewältigen und es könne nur ein räumlich ganz enger Bereich geregelt werden.
Der Bauausschuss begrüßte die Überarbeitung der bestehenden Werbeanlagensatzung zur Erhöhung der Rechtssicherheit. Es sollte noch mit aufgenommen werden, dass durch Werbeanlagen die Verkehrssicherheit nicht gefährdet werden darf. Dies kann zum Beispiel an einem Fußgängerüberweg oder an einer Ampel der Fall sein, da Werbeanlagen den Sinn haben, die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, was eine Ablenkung von Gefahrenpunkten nach sich zieht. Die Verwaltung wurde beauftragt, bis zur Gemeinderatssitzung diesen Aspekt aufzunehmen. Dies ist erfolgt.
Der Entwurf der Satzung wurde inzwischen vom Landratsamt rechtlich begutachtet. Ebenso wurde der Vorschlag aus dem Bauausschuss bezüglich der verkehrlichen Aspekte mit aufgenommen.
Bezüglich der mit der Satzung verbundenen Belastungen hatte der Gemeinderat im Zuge seines Ermessens hinsichtlich der Einschränkung möglicher Baurechte abgewogen. Hier stehe jedoch das öffentliche Interesse im Vordergrund. 
Der Gemeinderat stimmte der Empfehlung des Bauausschusses zur Überarbeitung der bestehenden Werbeanlagensatzung zur Erhöhung der Rechtssicherheit. Der Aspekt der Verkehrssicherheit war entsprechend Empfehlung des Bauausschusses noch mitaufgenommen worden. 
Diese wird auf dem üblichen Wege bekannt gemacht und ist auch online verfügbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 07:55 Uhr