Ablöse des Seniorentickets - Antrag der Seniorenbeauftragten auf Ersatzlösung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 09.11.2023 ö 15

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Mit dem MVV-Tarifeinführung lief das bisherige Senioren-Ticket im November 2023 aus.
Das Landratsamt Miesbach – Mobilitätsentwicklung – wies auf die verbilligte Sozialcard S hin, welche ggf. von den Gemeinden auch subventioniert werden könnte.
Die Seniorenbeauftragte beantragte, dass die Gemeinde stattdessen für bedürftige Senioren, ausgerichtet an den Zuwendungskriterien des Vereins „Holzkirchen hilft“, eine Zuwendung vom gemeindlichen Sozialfonds auf das Deutschlandticket gewährt werden sollte bei einer Eigenleistung von 10 Prozent. Die Berechnungsgrundlage lag vor.
Da eine Finanzierung über den gemeindlichen Sozialfonds erfolgen solle, müssten hierzu konkrete Vergabekriterien erarbeitet und in der Dezember-Sitzung beschlossen werden. Das heißt, dass künftig nicht mehr jeder über 70-Jährige das Ticket bekommen könne, sondern nur diejenigen, die die Vergabekriterien erfüllen. 
Die Seniorenbeauftragte würde ggf. bei der Antragstellung unterstützen, sodass die Vergabe dort angesiedelt werden könnte. 
Die Vergabe der MVV-Isarcard S (sozial) sei davon unabhängig. Die entsprechenden Nachweise müssen dem Landratsamt vorgelegt werden. Hier ist ein größerer Personenkreis begünstigt, der Sozialleistungen erhält. Daneben gibt es für den Bedarfsverkehr 2024 das vom Landratsamt geförderte 50 : 50-Taxi für Senioren und Jugendliche. Der Kauf von Gutscheinen muss bei der Gemeinde erfolgen. Mit Ausnahme des Aufwands für die Ausgabe ist dies für die Gemeinde kostenneutral. Die Gemeinde kann Gutscheine in gewünschter Stückelung tranchenweise ordern. 
Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Bezuschussung des Deutschlandtickets für Senioren ab 70 Jahren grundsätzlich zu und beauftragte die Verwaltung, die Sozialkriterien für dessen Vergabe in der Dezembersitzung zum Beschluss vorzulegen, sodass zum 1.1.2024 eine Unterstützung des relevanten Personenkreises möglich werde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 07:55 Uhr