Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1549/24 der Gemarkung Holzolling, Arnhofer Weg, 83629 Holzolling; hier: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö beschließend 5

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 60 „Naring – Arnhofer Weg Nord“. Die Antragsteller haben im Jahre 2019 den Bauantrag zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt. Mit Schreiben vom 18.12.2019 hat die Gemeinde Weyarn den Antragstellern mitgeteilt, dass ein Genehmigungsverfahren nicht durchgeführt werden soll.
Das Wohnhaus wurde Ende 2020 errichtet, die geplante Garage bis jetzt noch nicht. Nachdem die Antragsteller mehr als vier Jahre, nachdem die Bauausführung zulässig geworden ist, mit der Errichtung der Garage beginnen wollen, ist eine erneute Genehmigungsfreistellung diesbezüglich erforderlich. Die Antragsteller haben deshalb einen Antrag auf Verlängerung der Genehmigungsfreistellung für die Errichtung der Garage gestellt.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses stimmte der Gemeinderat der Verlängerung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens für die Errichtung der Garage zu. Auf die Umsetzung des Entwässerungsplans im Rahmen der Errichtung der Garage wurde hingewiesen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 07:51 Uhr