Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an das bestehende Wohnhaus zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 374 der Gemarkung Wattersdorf, Mangfallweg, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 04.12.2023 ö beratend 7
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 11

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Tochter der Grundstückseigentümerin möchte am bestehenden Wohnhaus, wo derzeit eine Doppelgarage steht, die Doppelgarage abbrechen und eine Wohneinheit mit integrierter Doppelgarage anbauen. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbereich gem. § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn ist das Grundstück als Dorfgebiet MD dargestellt. 
Die Antragstellerin hatte im Februar 2022 dazu eine Bauvoranfrage eingereicht, zu der der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.02.2022 folgenden Beschluss gefasst hat:
Der Gemeinderat erteilt das grundsätzliche Einvernehmen zu der Bauvoranfrage. Die erforderlichen Stellplätze sind entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachzuweisen. Hinsichtlich der Bebauung in Richtung Osten sind die erforderlichen Abstandsflächen einzuhalten.
Das Landratsamt Miesbach hat mit Bescheid vom 09.05.2022 die Bauvoranfrage genehmigt.
Die Antragstellerin hat jetzt einen entsprechenden Bauantrag eingereicht.
Der Bauausschuss hat hierzu eine Ortseinsicht vorgenommen.
Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen zu dem Bauantrag, wies aber insbesondere darauf hin, dass der Entwässerungsplan angesichts der dichten Besiedelung konsequent umgesetzt werden müssten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 07:51 Uhr