Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung eines Solarparks auf dem Grundstück Fl.Nr 1054 der Gemarkung Wattersdorf.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 1054 der Gemarkung Wattersdorf möchte auf der landwirtschaftlich genutzten Freifläche einen PV-Freiflächensolarpark errichten und beantragt die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Die Fläche grenzt an die vielbefahrene Staatsstraße St 2073 an. Diese ist das Tor zum Oberland und in die Urlaubsregion „Alpenregion Tegernsee Schliersee“, der auch die Gemeinde Weyarn angehört. Insofern hat sich der Gemeinderat bei seinen selbst festgelegten Kriterien für die Etablierung von Flächen-PV-Anlagen ein Prüfraster gegeben. 
Andres als es der Antragsteller darstellt, handele es sich bei der Fläche um eine gut einsehbare und sehr exponierte Fläche, die täglich von ca. 12 000 Fahrzeugen passiert wird. Eine landschaftliche Einbindung einer solchen Anlage sei hier nicht vorstellbar, sodass dieses Kriterium nicht erfüllt sei. Ebenso sei nicht erkennbar, dass ein örtlicher landwirtschaftlicher Betrieb davon profitiere. Zusätzlich ergibt das Schnellprüfungstool der Bayernwerke, dass der nächste Netzanschlusspunkt für eine Anlage dieser Größe in der Nähe der BAB A 8 verläuft. Zudem wurde die besagte Fläche weder vom Landratsamt noch von der Gemeinde bislang in eine Priorisierung aufgenommen.
Der Gemeinderat stimmte dem Beschluss des Bauausschusses zu: Die Fläche wurde aus den oben genannten Gründen als ungeeignet betrachtet und daher wird hier keine Bauleitplanung vorgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 07:51 Uhr