Anpassung der Hundesteuersatzung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 14

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Seitens des Bayer. Gemeindetages wurde eine neue Mustersatzung für die Erhebung der Hundesteuer herausgegeben.
Die derzeitigen Steuersätze der anderen Gemeinden im Landkreis Miesbach sind:

Der Finanzausschuss hatte über die Anpassung der Hundesteuer ausführlich beraten. Es war festgestellt worden, dass die Hundesteuer in der Gemeinde Weyarn vergleichsweise niedrig sei. Aus sozialen Gründen sollte die Steuer für den 1. Hund aber weiterhin niedrig bleiben. 
Die Anwesenden sprachen sich dafür aus, zumindest einen Teil der steigenden Entsorgungskosten (Arbeitszeit und Material) durch eine Erhöhung der Hundesteuer hereinzubekommen. Außerdem sehe man auch den ordnungspolitischen Aspekt bei der Erhöhung der Steuer für den 2. und 3. Hund.
Georg Grabichler stellte schließlich den Antrag, die Hundesteuer stärker zu erhöhen, als im Finanzausschluss beschlossen worden war. 
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag von Georg Grabichler zu und änderte die Gebühren für die Hundesteuer zum 01.01.2024 wie folgt:
1. Hund: 60,-- €, 2. Hund: 120,-- €, 3. Hund: 180,-- €.
Die Satzung soll entsprechend angepasst und mit Wirkung zum 01.01.2024 geändert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 11

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 07:51 Uhr