Vergabe von preisvergünstigtem Wohnbauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung - weiteres Vorgehen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö beschließend 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Die Vergabe von preisvergünstigtem Wohnbauland für einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung sollte eigentlich 2022/2023 erfolgen. Ein Grundstück im Goldenen Tal wurde hierfür baurechtlich umgeplant und alle Voraussetzungen für eine Vergabe geschaffen.
Am 06.07.2023 hat der Gemeinderat folgende Information vom Ersten Bürgermeister erhalten:
Nach der negativen Nachricht über die Fortführung des Weyarner Einheimischenprogramms aus dem Landratsamt, dass Neuverträge mit niedrigem Erbpachtzins aufgrund der hohen inflationären Bodenrichtwerte nichtig sein könnten, war die Verwaltung vom Gemeinderat beauftragt worden, sich bei verschiedenen Stellen über die Möglichkeiten der Fortführung des Programms zu informieren. Dabei sollten die „hohen wertmindernden Faktoren“ wie Heimfall, Einkommensgrenze u.a., die in den Richtlinien stehen, in Anschlag gebracht werden. Ziel sei es, den hohen Bodenrichtwert nicht als Messlatte für den Erbpachtzins verwenden zu müssen. Denn die Alternative: abzuwarten, bis die Preise fallen, sei nicht attraktiv.
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr berichtet von seinem Gespräch mit dem Oberen Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern. Die Weyarner Richtlinien seien ein politisch gewolltes Sozialprojekt, das hohe Anerkennung verdiene und deren Fortführung vom Gemeinderat erwünscht ist. Sie haben über drei Szenarien gesprochen:
1. Verringerung der Berechnungsgrundlage des Bodenrichtwerts um 1/3
→ dies sei aber für Weyarn nicht attraktiv, da auch dann die Erbpachtpreise noch zu hoch seien
2. ein Gutachten eines freien sachverständigen Gutachters erstellen zu lassen, der prüft, ob die „unbequemen Erbpacht-Konditionen“ des Weyarner Programms zu höheren Wertverlusten und damit niedrigeren Grundstückswerten führen, die als Ausgangsbasis für die Berechnung eines günstigeren Erbpachtzinses verwendet werden könnten
→ ergebnisoffen
3. zum 01.01.2024 werden neue Bodenrichtwerte herauskommen, die erwartungsgemäß niedriger ausfallen werden, da die Verkaufserlöse derzeit sinken
→ Zeitverzug – die Gemeinde hat ein großes Interesse daran und es sind Grundstücke vorhanden, um das Programm baldmöglichst wiederaufzulegen.
Die Mitglieder des Gemeinderats haben bereits in der Vergangenheit nachdrücklich darauf hingewiesen, dass in Zeiten, in denen die Baulandpreise hoch sind/steigen und der Wohnungsmarkt leergefegt ist, ein Programm wie das Weyarner Einheimischenmodell dringend gebraucht würde.
Der Finanzausschuss hat sich entsprechend dem Auftrag des Gemeinderats mit der Angelegenheit befasst:
Der Finanzausschuss hat dem Gemeinderat empfohlen, einen vereidigten Gutachter zu beauftragen mit der Zielsetzung, eine deutliche Minderung der Bodenrichtwerte mit den üblichen Restriktionen belastbar zu belegen. Der Minderungssatz vom Bodenrichtwert sollte so dann auch bei anderen Grundstücken mit verringerten Werten angesetzt werden. Mit dem Gutachter ist zu besprechen, ob das Gutachten für ein Grundstück mit dem Ziel einer allgemein verwendbaren Rechenformel erstellt werden kann. 
Das Gutachten kann bis zu einer Höhe von 5.000 € durch die Verwaltung eigenmächtig vergeben werden.
Erster Bürgermeister Wöhr weist darauf hin, dass das Gutachten ausschlaggebend für die Fortführung unseres Einheimischenmodells sei. Für den Fall eines negativen Gutachtens sei zu überlegen, wie man politischen Druck bei Gemeidnetag und Staatsregierung aufbauen könne. Angesichts der Preisentwicklung sei es zudem ratsam, einen Fachmann/Bankmenschen als Berater einzubinden, um einen Erbpachtpreis auszuhandeln, mit der man die Zielgruppe des Programms erreichen könne (Marktwert minus Rabatt). Die Anwesenden sprachen sich dafür aus, an dem Programm grundsätzlich festzuhalten. 
Der Gemeinderat stimmte dem vom Finanzausschuss vorgeschlagenen Vorgehen zu und ermächtigte die Verwaltung, ein entsprechendes externes Gutachten einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 07:51 Uhr