Kommunale Wärmeplanung, Förderung und Beantragung der Wärmeplanung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 18

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung wurde die Gemeinde am 27.10.2023 davon informiert, dass sie eine von 20 geförderten Kommunen (von 50 Bewerbungen) für das Förderprojekt „Energiecoaching Plus 2023“ ist. Hier wird eine neutrale und schwerpunktbezogene Beratung und Unterstützung im Rahmen der Umsetzung der Energiewende im Wert von 10.000 € (100%ige Förderung der Regierung von Oberbayern) zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund wurde inzwischen die Firma ecb energie.concept.bayern GmbH & Co.KG bei der Verwaltung vorstellig. Eine mögliche Unterstützung seitens ecb könne die Abfassung des Förderantrags für die Wärmeplanung sein. Dies wurde vonseiten der Verwaltung priorisiert. 
Der Arbeitskreis Energie & Umwelt und die Energiebeauftragte haben sich im Energieausschuss ebenfalls für die kommunale Wärmeplanung ausgesprochen.
Weitere Themen: 
  • Klimaneutralität 2025 – Stand heute und wie kann man sie erreichen?
  • Kommunale Liegenschaften
    • Mehrzweckhalle – Einbindung Nahwärme sowie Verbrauch der PV-Leistung der Bürger-Solar-Anlage nach Ende der EEG-Förderung
    • Sonstige kommunale Liegenschaften – Umstellung von Öl auf alternative Energieträger

Nachdem die Beantragung der kommunalen Wärmeplanung (Begründung) seitens der ecb übernommen werden könnte, steht seitens der Verwaltung bezüglich der Erstellung des Antrags nichts im Weg, diese mit dem hohen Fördersatz von 90 % zu beantragen.
Eine Vergabe der Fördermittel wird zwischen 5 und 8 Monate dauern. Gemäß Förderrichtlinie beträgt der Bewilligungszeitraum in der Regel 12 Monate, d.h., dass die Gemeinde angeben muss, wann sie mit der Planung beginnt und dann muss diese innerhalb von 12 Monaten fertiggestellt werden. 
Laut Aussage der Energiewende Oberland (siehe Anlage) entsteht folgender personeller Aufwand in der Kommune:
„Die Durchführung der Wärmeplanung erfolgt z.B. durch uns als Dienstleister. Der personelle Aufwand auf Gemeindeseite beschränkt sich auf die Kommunikation mit uns, die Bereitstellung ggf. bereits vorhandener Daten sowie die Einbindung von Gemeindemitarbeitern bei den Akteursbeteiligungen.“
Ebenfalls wird hier die Aussage getroffen, dass die Wärmeplanung eine strategische unverbindliche Planung ist. Die bestätigte auch carmen-ev.bayern: „Ein erstellter Wärmeplan hat noch keine Pflicht zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes und der erarbeiteten Strategien zur Folge. Erst wenn ein kommunaler Beschluss zur Umsetzung des Wärmeplans vorliegt und eine Gebietsausweisung (z.B. als Wärmenetzgebiet) stattgefunden hat, gelten die im GEG festgelegten Pflichten beim Einbau neuer Heizungen. 
Sie können also jederzeit mit der Wärmeplanung beginnen und wenn der Wärmeplan vor dem Stichtag 30. Juni 2028 vorliegt, können Sie mit dem kommunalen Beschluss bis dahin warten oder sie machen gar keinen kommunalen Beschluss. Ab 30. Juni 2028 werden die GEG-Regelungen dann verpflichtend, auch, wenn kein Beschluss der Kommune vorliegt.“
Die politische Feststellung der Maßnahmen, die aus der kommunalen Wärmeplanung entstehen können, liegt somit in der Hand des Gemeinderats und muss bis 2028 auch noch nicht getroffen werden, da die Restriktionen dann von Gesetzes wegen in Kraft treten. Eine entsprechende Umsetzungspflicht sowohl für die Gemeinde als auch für deren Bürger entsteht durch die kommunale Wärmeplanung derzeit nicht.
Nach Markterkundung wird sich die Wärmeplanung je nach fachlicher Ausprägung zwischen 30.000 € und 50.000 € bewegen. Eine spätere Beantragung bedeutet nach derzeitiger Förderrichtlinie einen geringeren Zuschuss in Höhe von 30% (zwischen 9.000 € und 15.000 €). 
Die Verwaltung schlägt vor, dass ein Förderantrag noch heuer gestellt werde mit Beginn zum 01.12.2024. Es sei dann damit zu rechnen, dass Mitte 2024 ein Förderbescheid kommt, soweit die Bundesregierung die Haushaltsmittel weiter zur Verfügung stellt. Erst danach ist eine Ausschreibung und Beauftragung möglich. Hier sollte nochmals eine Analyse erfolgen, wie die bis dahin wahrscheinlich erfolgten Festlegungen des Landesgesetzgebers sind und anschließend die Freigabe zum weiteren Vorgehen und zur Ausschreibung durch den Gemeinderat erfolgen. So könnte die Gemeinde ggf. bis Ende 2025 eine kommunale Wärmeplanung vorweisen. Dies hätte den Vorteil, dass man hinsichtlich der Umsetzung des Ausbaus des Wärmenetzes in Weyarn schon entsprechend spruchfähig wäre. 
Erster Bürgermeister Leonhard Wöhr berichtete von der neuesten Entwicklung, über die die Gemeinde am Tag der Sitzung, den 07.12.2023, informiert wurde: Anlässlich der Haushaltssperre des Bundes würden vorerst keine neuen Förderanträge mehr angenommen. Wie es mit dem Förderprogramm weitergehe, sei derzeit nicht absehbar. 
In der Diskussion wurden folgende Aspekte genannt:
- Da die Durchführungsbestimmungen des Landes Bayern noch nicht da sind, herrsche eine gewisse Unsicherheit über die konkreten Auswirkungen einer kommunalen Wärmeplanung auf Kommune und BürgerInnen.
- Das Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung verpflichte die Gemeinde zur Aktualisierung alle 5 Jahre.
- Das Verfahren müsse transparent und ergebnisoffen durchgeführt werden.
- Das zweischrittige Verfahren: 1. Antragstellung, 2. erneute Beratung über das weitere Vorgehen und konkrete Maßnahmen durch den Gemeinderat nach Vorliegen der Bewilligung – wird begrüßt. 
- Eine kommunale Wärmeplanung gebe Planungssicherheit.
- Die Erweiterung der Nahwärmeversorgung „Weyarn Süd“ ist bereits in Planung, damit ist schon viel für die kommunale Wärmeplanung erreicht.
Die Verwaltung wurde ermächtigt, den Förderantrag auf jeden Fall zu stellen, da man auf eine Fortführung des Förderprogramms vonseiten des Bundes hoffe. Wenn der Bewilligungsbescheid komme, wird der Gemeinderat über das weitere Vorgehen in Sachen kommunale Wärmeplanung ergebnisoffen beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 07:51 Uhr