Seniorenticket; hier: Vorschlag der Seniorenbeauftragten zu den Sozialkriterien.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.12.2023 ö 19

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

In der Sitzung vom 07.11.2023 des Gemeinderates wurde von der Seniorenbeauftragten vorgeschlagen, dass Personen ab 70 Jahre mit geringem Einkommen weiter ein von der Gemeinde bezuschusstes Seniorenticket beantragen können.
Hierfür werden seitens der Seniorenbeauftragten folgende Kriterien vorgeschlagen:
- über 70 Jahre
- BürgerIn der Gemeinde Weyarn
- soziale Bedürftigkeit bei der Bestreitung des Lebensunterhalts wegen geringem verbleibendem Einkommen
- Einkommensprüfung: Orientierung an der vereinfachten Einkommensberechnung der Aktion „Inflationszuschuss“ von „Holzkirchen hilft e.V.“, d.h.
Summe der Einkünfte abzüglich Summe der Ausgaben = verbleibendes Einkommen
kein nennenswertes Vermögen vorhanden
Liegt das verbleibende Einkommen unter dem Satz von 703,75 € (= 1,25facher Satz der SGB-Leistung ab 01.01.2024). bei alleinstehenden Personen, so wird eine monatliche Zuzahlung zum Deutschlandticket (sog. 49 €-Ticket) in Höhe von monatlich 40 € gewährt. Bei verheirateten Personen wird das Haushaltseinkommen (halbiert) in Ansatz gebracht.
Einkünfte: Alters- und Witwenrente und sonstige Einkünfte, z.B. Sozialleistungen, Wohngeld etc.
Ausgaben: Mieten/Hauskosten (inkl. aller Nebenkosten), Gebühren (z. B. GEZ), Versicherungen etc.; sonstige Kosten wie Zuzahlungen Krankenkosten, dauerhafte außergewöhnliche Aufwendungen z.B. bei Erkrankungen wie Diabetes etc.
Die gemeindliche Seniorenbeauftragte führt die Prüfung und Dokumentation der Einkommenssituation mit Unterstützung des gemeindlichen Sozialamtes durch und informiert die Gemeinwesenarbeiterin über den Bedarf an operativen Unterstützungsleistungen für die Bedürftigen. 
Beim Erwerb und der Verwaltung des Tickets unterstützt die gemeindliche Gemeinwesenarbeiterin. Die Zuschussregelung gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat bzw. solange das 49 €-Ticket erhältlich ist (derzeit bis 30.04.2024). Ein Rechtsanspruch besteht nicht. 
Der begünstigte Personenkreis ab 70 Jahren ist aufgrund altersbedingten Mobilitätseinschränkungen besonders unterstützenswert. 
Für anderweitige Sozialfälle wird auf die Möglichkeit der Isarcard-S hingewiesen.
Für die Auszahlung ist ein Kaufnachweis vorzulegen.
Der Gemeinderat beschloss die Bezuschussung des sog. 49 €-Tickets für über 70-jährige Gemeindebürger mit geringem Einkommen entsprechend der festgelegten Kriterien.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 07:51 Uhr