Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 521/49 der Gemarkung Wattersdorf, Am Kugelanger 8, 83629 Weyarn.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2024
Beratungsreihenfolge
Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)
Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück eine zusätzliche Garage errichten. Stattdessen soll das darauf stehende Gartenhäuschen abgerissen werden. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 10 „Seidinger Straße“. Das geplante Bauvorhaben liegt außerhalb der im Bebauungsplan dafür vorgesehenen Bebauung. Es wäre eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Der nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderliche Stauraum von 5 m zur Straße kann nicht eingehalten werden.
Der Bauausschuss hatte dazu eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Der Gemeinderat kann sich einen Carport als Ersatz für das Gartenhaus oder alternativ auch neben den bestehenden Stellplätzen vor dem Haus vorstellen. Dieser soll niedrig ausgestaltet werden nur für Pkws.
Ein Genehmigungsfreistellungsverfahren ist nicht möglich, da eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig wäre und deshalb ein Bauantrag erforderlich sei. Bei einer ansprechenden Planung kann sich der Gemeinderat eine Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vorstellen, allerdings müssen die Vorgaben der Stellplatzsatzung beachtet werden, was nur einen Carport ermögliche.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.02.2024 07:36 Uhr