Voranfrage zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 401/1 der Gemarkung Reichersdorf, Hochlandweg 6, 83629 Neukirchen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Antragsteller möchte gerne im Hochlandweg im Ortsteil Neukirchen südwestlich auf seinem Grundstück eine zusätzliche Garage zur Unterstellung seines Wohnmobiles errichten. 
Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Neukirchen (1. Änderung). Auf dem Grundstück der Antragsteller befindet sich bereits an der nordwestlichen Grundstücksgrenze eine Doppelgarage. 
Entgegen der gemeindlichen Stellplatzsatzung würde der Stauraum anstatt 5 m mit 3 m beantragt werden. Der Gemeinderat hat hierzu zu entscheiden, ob er in diesem Falle eine Ausnahme erteilt. Dies wurde bislang stets abgelehnt. Der Bauausschuss sah die vermehrten Anträge für große Nebengebäude für Wohnmobile grundsätzlich kritisch.
Die Satzung sieht hier kein Gebäude vor. Aufgrund der dichten Bebauung wurde es prinzipiell als problematisch gesehen, hier große Gebäude für Wohnmobile zu errichten. Insofern konnte der Gemeinderat hier kein Einvernehmen für eine Befreiung von den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung bzw. Änderung in Aussicht stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2024 07:36 Uhr