Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 526/2 T der Gemarkung Wattersdorf, Seidinger Straße, 83629 Weyarn.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Grundstücks- und Bauausschuss (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses 05.02.2024 ö beratend 8
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö 12

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Ein ortsansässiger Betrieb möchte gerne sein Betriebsgelände in der Seidinger Straße in Weyarn in Richtung Osten erweitern. Die Erweiterungsfläche mit rd. 25 m x 80 m soll als zukünftige Parkfläche für Fahrzeuge dienen. Der Lagerplatz soll nur aufgekiest werden (es sind keine fest verbauten Anlagen oder Gebäude geplant). Der Oberbodenabtrag würde als Eingrünung in Form eines kleinen Walles am Rand dienen. Darauf sollte eine Umzäunung errichtet werden. Zur Entwässerung würde man separate Sickerschächte errichten. Die Zufahrt würde über das bestehende Betriebsgelände erfolgen. 
Das Betriebsgelände ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn als GE dargestellt. Für das Gebiet gibt es keinen Bebauungsplan. 
Bzgl. der baurechtlichen Beurteilung hat die Verwaltung Rücksprache mit der Kreisbauabteilung gehalten mit dem Ergebnis, dass eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes in den Außenbereich nur per Bauleitplanung möglich ist. 
Der Bauherr hat hierzu nun einen entsprechenden Antrag eingereicht und dabei mitgeteilt, dass dieser die notwendigen Kosten übernehmen wird. 
Zu entscheiden ist, ob und in welchem Umfang die Gemeinde planungswillig ist und ob über die Bebauungsplanung Erschließungsaufwände und Nutzungen mit einem städtebaulichen Vertrag gesichert werden sollten. 
Der Bauausschuss hat eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Wichtig wäre, dass das Planungsgebiet keilförmig am Ort angebunden ist und das unbebaute Eck in den Geltungsbereich des Bebauungsbereichs miteinbezogen würde.
Der Gemeinderat konnte sich grundsätzlich eine gewerbliche Erweiterung vorstellen. Sämtliche Erschließungskosten (incl. Ausgleichsflächen) sind vom Begünstigten zu tragen. Es ist zu klären, ob die Erweiterungsfläche dauerhaft Bestandteil des Betriebsgeländes wird oder eine eigene Erschließung notwendig ist. Ebenso ist zu klären, ob die Beteiligten bereit sind, mit der Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag zu schließen, welcher verbindlich die dafür notwendigen Verpflichtungen vertraglich regelt. Eine Ortsanbindung der Erweiterung ist zu gewährleisten. 
Die Verwaltung wurde mit der Klärung und Wiedervorlage beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2024 07:36 Uhr