Antrag auf Verkehrsbeschränkung des Verbindungsweges Stürzlham - Mehrzweckhalle.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö beschließend 16

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Zahlreiche Stürzlhamer Bürger haben einen Antrag gestellt, dass auf der Gemeindestraße von der Unterführung Stürzlham zur Mehrzweckhalle eine Verkehrsbeschränkung für Kfz erlassen werden soll (siehe Anlage). Ein ähnlicher Antrag einer Einzelperson war bereits vor einigen Jahren abgelehnt worden, weil viele Stürzlhamer diesen Weg weiterhin mit Fahrzeugen befahren wollten. Zur Erhöhung der Sicherheit für Fuß- und Radfahrer wurde dann entlang der Strecke eine Straßenbeleuchtung installiert. 
Grundsätzlich wird der Fahrradweg Miesbach-Weyarn wohl perspektivisch über diese Strecke verlaufen. 
Im Gemeinderat bestand mehrheitlich der Wille, den Status quo zu ändern. Die Verwaltung und der Straßenausschuss wurden unter Einbindung der Fachbehörden mit der Untersuchung von möglichen Alternativen der Beschränkung und der Erstellung einer Empfehlung für den Gemeinderat beauftragt.
Der Erste Bürgermeister merkte an, dass es nach dem derzeitigen Stand der Planungen tatsächlich sehr wahrscheinlich sei, dass der Radverkehr im Zusammenhang mit dem Radweg erst einmal durch den Ort Stürzlham gehen werde. 
Bei der Beschränkung ist der land- und forstwirtschaftliche Verkehr und die Zufahrt zu den Wohnanwesen „Am Windbichl“ zu berücksichtigen.
Der Verkehrsreferent riet von einer zeitlichen Beschränkung für einige Stunden grundsätzlich ab. 
Herr Penzenstadler meinte, dass für jugendliche Mopedfahrer (= Kleinkraftrad 45 km/h) zum Sportplatz ebenfalls eine Zulassung erfolgen sollte, da die langsamen Mopeds auf der Staatsstraße gefährdet seien. Mofas 25km/h müssen einen Radweg ohnehin mitbenutzen.
Der Straßenausschuss hielt eine zeitliche Beschränkung des Straßenteilstückes nicht für sinnvoll und akzeptabel.
Es soll stattdessen folgende Beschränkung erfolgen:
  1. Abzweigung Neukirchner Straße zur Unterführung bis zu den Anwesen Windfeld: 
    Gesperrt für den Kraftfahrzeugverkehr: Anlieger frei + (Kleinkrafträder frei) 
  2. Abzweigung am Fahrsilo Abfalter bis zum Skaterplatz WeyHalla
    Beschränkung auf kombinierten Fuß- und Radweg: Land- und Forstwirtschaft frei + (Leichtkrafträder frei)

Zu prüfen war seitens der Verwaltung auch, ob es zudem ermöglicht werden könne, Kleinkrafträder bis 45 km/h ebenfalls mit freizugeben. Hierzu solle eine Stellungnahme der Fachbehörden eingeholt werden. Diese war bis zur Sitzung noch nicht eingetroffen, sodass ein Vorbehaltsbeschluss gefällt wurde.
Der Gemeinderat nahm die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Umsetzung, sofern rechtlich möglich inklusive der Freigabe für Kleinkrafträder.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 16.02.2024 07:36 Uhr