Verkehrsberuhigter Bereich "Schloßstraße" in Wattersdorf; Vorschlag des Verkehrsreferenten zur Aufhebung des Verkehrsberuhigten Bereichs.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat (Gemeinde Weyarn) Sitzung des Gemeinderates 07.02.2024 ö beschließend 17

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Bei der letzten kleinen Verkehrsschau der Gemeindeverwaltung mit dem Verkehrsreferenten wurde vorgeschlagen, dass die bisherige Regelung der „Spielstraße“ (Verkehrsberuhigter Bereich; es gilt Schrittgeschwindigkeit 6 km/h) in der Schloßstraße in Wattersdorf als rechtlich nicht zulässig erachtet wird und folglich aufgehoben werden soll. Eine rechtliche Begründung zum Beibehalt lasse sich nicht finden, da es sich um keine Sackgasse handelt und die baulichen Voraussetzungen eines Verkehrsberuhigten Bereiches nicht vorhanden seien, was haftungsrechtliche Risiken für die Gemeinde berge. 
Laut Geschwindigkeitsauszählung wird die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit mit einer Durchschnittgeschwindigkeit von 19 km/h deutlich überschritten, sodass faktisch Fahrverbote auszubringen wären, was rechtlich mangels Zulässigkeit nicht haltbar sei.
Insofern sei es unverantwortlich, die Fahrbahn auch für das Kinderspiel freizugeben.
Seitens des Verkehrsreferenten wurde vorgeschlagen, nach der Entfernung die Geschwindigkeit zu evaluieren.
Entsprechend der Empfehlung des Straßenausschusses hob der Gemeinderat den bisher Verkehrsberuhigten Bereich in der Schloßstraße in Wattersdorf auf und ersetzte ihn durch ein 30 km/h-Schild im innerörtlichen Bereich.
Der gemeindliche Verkehrsreferent wurde gebeten, den Schilderwechsel mit Messungen in diesem Bereich zu begleiten und das Ergebnis dann dem Straßenausschuss vorzulegen. 
Des Weiteren stimmte der Gemeinderat dem Antrag von Betty Mehrer zu und beauftragte die Verwaltung, dafür zu sorgen, dass im Lindenweg kein Verkehrszeichen zur Verkehrsberuhigung aufgestellt werde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 16.02.2024 07:36 Uhr