Voranfrage zur baulichen Entwicklung des Grundstückes Fl.Nr. 1495 der Gemarkung Wattersdorf, Schneiderberg, 83629 Kleinpienzenau.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge

Gmoablattl (redakt. verkürzte Fassung)

Der Eigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 1495 der Gemarkung Wattersdorf hatte schriftlich bei der Gemeinde angefragt, ob eine bauliche Entwicklung zur Wohnbebauung nördlich des Ortsteils Kleinpienzenau möglich ist. Mit den bodenpolitischen Grundsätzen der Gemeinde sei er einverstanden. Es sollten nach Möglichkeit mehrere Bauparzellen, teilweise für den Eigenbedarf der Familie, entstehen.
Bauplanungsrechtlich befindet sich das derzeit landwirtschaftlich genutzte Grundstück im Außenbereich gem. § 35 BauGB und ist auch im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weyarn so dargestellt. 
Der Bauausschuss stellte fest, dass eine Ortsanbindung, die für eine Bauleitplanung erforderlich wäre, nicht gegeben ist. Dafür müsste mindestens die doppelte Fläche baulich entwickelt werden und ein Einvernehmen mit allen betroffenen Grundeigentümern zum Ortsanschluss hergestellt werden. Zum anderen ist die Erschließung am Schneiderberg und am Hoppstockweg nicht entsprechend ausgelegt, sodass eine teure Ersterschließung vonnöten wäre, die sicherlich im siebenstelligen Bereich liegen würde. Zudem fehlt eine Kanalisation in Kleinpienzenau, welche für ein größeres Baugebiet auch aufwändige Klärmaßnahmen vor Ort notwendig machen würden. Außerdem sei fraglich, ob behördliche Zustimmungen bei der Auslage erfolgen könnten. In der Summe hielt der Bauausschuss diese Fläche für eine Ortsentwicklung für nicht geeignet und empfahl dem Gemeinderat, dort nicht planerisch tätig zu werden.
Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses beschloss der Gemeinderat, an dieser Stelle derzeit nicht planerisch tätig zu werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2024 07:21 Uhr